Sehr geehrte Ratsuchende,
lassen Sie mich Ihre Frage wie folgt beantworten.
Sie haben gegen die Firma einen Anspruch auf Erstattung Ihrer Vorauszahlung, wenn Sie den Widerruf erklärt haben.
Das bloße Zurücksenden der Ware stellt keinen Widerruf (mehr) dar.
Widerrufserklärung und Ware müssen nicht innerhalb von 14 Tage beim Verkäufer sein.
Sowohl für den Widerruf als auch für die Rücksendung genügt die rechtzeitige Absendung (§ 355 Abs. 1 S. 4; Abs. 3 S. 3 BGB), was Sie belegen können.
> Setzen Sie der Firma eine Frist zur Zahlung, beauftragen Sie - letztlich auf Kosten der Firma - einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin mit der Durchsetzung Ihrer Forderung. Ihr Kostenrisiko beträgt 83,54 €.
Gegen DHL werden Sie keine Ansprüche geltend machen können, wenn nicht vertraglich eine bestimmte Lieferfrist bestimmt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Peter Eichhorn
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Danke für die schnelle Antwort, habe ich das richtig verstanden, dass ich bei Petticoat.de mit allen Unterlagen auch HEUTE noch einen Widerruf machen könnte? Ich könnte also das Paket UND den Widerruf heute oder auch morgen dort hin schicken, obwohl ich das NICHT vorher bei denen angekündigt habe???
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Nein. Wenn Sie ordnungsgemäß belehrt wurden, können Sie jetzt -nach Ablauf von 14 Tagen- den Widerruf nicht mehr erklären.
Wenn Sie aber den Widerruf rechtzeitig, d.h. innerhalb von 14 Tagen, abgesendet haben, kann sich die Firma nicht auf Verspätung berufen. Dann können Sie Ihren Anspruch durchsetzen (s.o.).
Haben Sie nicht fristgemäß widerrufen und wollen dies erst jetzt tun, dann haben Sie keine Ansprüche gegen die Firma aber auch nicht gegenüber dem Post-/Paketdienstleister.
Idealerweise widerruft man per E-Mail und /oder Fax und fordert eine Eingangsbestätigung an.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt