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DHL hat Paket nicht fristgerecht geliefert, dadurch Retourgeldschaden 226€

7. März 2019 08:46 |
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Schadensersatz


Beantwortet von


12:00

Ich habe am 16. oder 17. Januar ein bestelltes Paket von der Firma Petticoat.de erhalten mit dem Inhalt (siehe Rechnung).
Dieses habe ich am Montag, den 21.01.19 nachweißlich in Beverungen zur DHL gebracht um es auf eigene Kosten ( Porto 7,95€) wieder zurück zu schicken, da mir die Artikel nicht zugesagt haben. Der Inhalt sollte innerhalb 14 Tage bei der Firma zurück sein, damit ich mein Geld aus der Vorkasse zurück erhalte.
Laut der Sendungsverfolgung mit der Nummer 0034043422308776029 und der Vorgangsnummer 1-3953582411 ist das Paket am 22.01.19 per vereinfachter Firmenzustellung, was immer das auch sein mag, zugestellt, danach 16 Tage ohne Bearbeitung und dann wiederum erst am Mittwoch, den 13.02.19 in der richtigen Firma angekommen und seitens derer verweigert worden, weil es ja nicht mehr in besagter Frist von 14 Tagen lag. Darauf hin, kam es zu mir zurück.
Auf Nachfrage meinerseits bei der Fa. Petticoat.de, warum ich das Paket denn wieder bekommen hätte, wurde mir da der Sachverhalt geschildert, von dem ich bis dahin nichts wusste. Das Paket IST AUSSERHALB DER FRIST, aber nicht durch mein Verschulden.
Leider nimmt die Fa. Petticoat.de das Paket auch nicht aus Kulanz zurück. Deshalb habe ich hier ein Paket, welches ich nicht haben möchte und einen abgebuchten Betrag von 225,80€ den ich von der DHL als Auslieferer erstattet haben möchte, für eine Lieferung, die weit aus länger als 3 Wochen gedauert hat.

Den telefonischen Kundendienst, sofern man ihn so nennen kann, habe ich am 18.02.19 2x darüber informiert, wovon beim ersten Mal der Mitarbeiter nur wissen wollte für wieviel Porto ich das Paket verschickt habe, damit er mir diesen Betrag erstatten kann und dann recht unfreundlich wurde und aufgelegt hat.
Beim zweiten Mal kam ich etwas weiter, geholfen wurde mir aber auch nicht, denn ich wurde auf die Homepage verwiesen, durch die man aber weder durch steigt, noch benötigte Hilfe finden kann.
Telefonisch teilte man mir dann am 19.02.19 diese Adresse mit, an die ich mich wenden könnte.
Ich betone es nochmal: ES IST KEINE RETOURE. Ich habe das Paket, wie in den AGB´s der Fa. Petticoat.de geschrieben auf meine eigenen Kosten zurückgeschickt.

Ich möchte, dass der Fall bearbeitet wird und ich mein bereits in Vorkasse gezahltes Geld erstattet bekomme.

DAS ist der Brief, den ich an die DHL geschickt habe, mit Einschreiben Rückschein. Er ist am 21.01.2019 bei denen angekommen und ich habe bis jetzt keine Reaktionen bekommen. Was soll/ kann ich tun?
Mit freundlichem Gruß
Rebecca Selle- Frewer

7. März 2019 | 09:27

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

lassen Sie mich Ihre Frage wie folgt beantworten.

Sie haben gegen die Firma einen Anspruch auf Erstattung Ihrer Vorauszahlung, wenn Sie den Widerruf erklärt haben.

Das bloße Zurücksenden der Ware stellt keinen Widerruf (mehr) dar.

Widerrufserklärung und Ware müssen nicht innerhalb von 14 Tage beim Verkäufer sein.

Sowohl für den Widerruf als auch für die Rücksendung genügt die rechtzeitige Absendung (§ 355 Abs. 1 S. 4; Abs. 3 S. 3 BGB), was Sie belegen können.

> Setzen Sie der Firma eine Frist zur Zahlung, beauftragen Sie - letztlich auf Kosten der Firma - einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin mit der Durchsetzung Ihrer Forderung. Ihr Kostenrisiko beträgt 83,54 €.

Gegen DHL werden Sie keine Ansprüche geltend machen können, wenn nicht vertraglich eine bestimmte Lieferfrist bestimmt wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 7. März 2019 | 11:48

Danke für die schnelle Antwort, habe ich das richtig verstanden, dass ich bei Petticoat.de mit allen Unterlagen auch HEUTE noch einen Widerruf machen könnte? Ich könnte also das Paket UND den Widerruf heute oder auch morgen dort hin schicken, obwohl ich das NICHT vorher bei denen angekündigt habe???

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 7. März 2019 | 12:00

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Nein. Wenn Sie ordnungsgemäß belehrt wurden, können Sie jetzt -nach Ablauf von 14 Tagen- den Widerruf nicht mehr erklären.

Wenn Sie aber den Widerruf rechtzeitig, d.h. innerhalb von 14 Tagen, abgesendet haben, kann sich die Firma nicht auf Verspätung berufen. Dann können Sie Ihren Anspruch durchsetzen (s.o.).

Haben Sie nicht fristgemäß widerrufen und wollen dies erst jetzt tun, dann haben Sie keine Ansprüche gegen die Firma aber auch nicht gegenüber dem Post-/Paketdienstleister.

Idealerweise widerruft man per E-Mail und /oder Fax und fordert eine Eingangsbestätigung an.


Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt

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