Guten Tag, mein Beratungsbedarf handelt von der Unterhaltspflicht für die uneheliche Kindsmutter. ... Die Begründung des Jobcenters stützt sich im Wesentlichen darauf: -betreuende Mutter braucht Spielraum für Behördengänge, Arztbesuche, Haushalt sowie Arbeitsweg während der Fremdbetreuung -> daher maximal 30 h/Woche Erwerbsobliegenheit -höhere Erwerbsobliegenheit erfordere eine weitere Fremdbetreuung -Jobcenter geht davon aus, dass mir an der praktizierten Betreuung viel liegt und deshalb Erhöhung der Arbeitszeit nicht zumutbar ist Ich begründe meine Weigerung im Wesentlichen auf folgende Argumente: -Jobcenter berücksichtigt nicht, dass zusätzliche Fremdbetreuung durch mich wahrgenommen wird (mind. einmal die Woche auch über Nacht) -Durch diesen Spielraum erhöht sich fiktive Arbeitszeit auf 35 h/Woche und würde damit das fiktive Einkommen über den Bedarf anheben -Darüber hinaus liegen keine weiteren Ausnahmetatbestände vor (fehlende Behinderung, Betreuungsmöglichkeiten gegeben, Einzelkind, etc.)