Betreuungsunterhalt unverheiratete Kindsmutter nach 3 Jahren
| 03.08.2014 23:30
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
09:44
Zusammenfassung: Unterhalt, nichteheliche Lebensgemeinschaft, unverheiratet, Kindsmutter, Betreuungsunterhalt
Guten Tag,
mein Beratungsbedarf handelt von der Unterhaltspflicht für die uneheliche Kindsmutter.
Zur Situation:
Ich habe mit meiner ehemaligen Lebensgefährtin einen gemeinsamen Sohn. Er ist jetzt 3,5 Jahre alt und geht seit einem Jahr in die Kita. Mit dem Auszug der ehemaligen Lebensgefährtin und unserem Sohn vor zwei Monaten wechselte zwar die Kita, aber auch dort kann sie unseren Sohn von 07:30 – 16:00 unterbringen.
Sie hat zudem, nachdem sie fast drei Jahre ohne Erwerbstätigkeit blieb (von kleineren Tätigkeiten abgesehen), im Februar mit einer Teilzeittätigkeit begonnen, bei der sie bei einer 20h-Woche 850 € brutto verdient. Eine Erhöhung auf 30 h ist zum Dezember avisiert, soll jetzt aber noch nicht Gegenstand der Überlegungen sein.
Da diese finanziellen Mittel trotz Kindergeld und Kindesunterhalt von mir (340 €) nicht reichen, erhält sie ALGII als Aufstockerin.
Die Berechnung meiner Leistungsfähigkeit selbst zweifle ich auch an, wobei dies aber kaum Auswirkungen hat, da ich dennoch über dem Freibetrag bleibe. Das Jobcenter unterstellt eine maximale Erwerbsobliegenheit bei der Kindsmutter von 30 Stunden in der Woche. Den Fehlbetrag zwischen dem dann erzielbaren fiktiven Einkommen und dem errechneten persönlichen Bedarf soll ich ausgleichen, was dem Betrag von 94 € entspricht.
Die Begründung des Jobcenters stützt sich im Wesentlichen darauf:
- betreuende Mutter braucht Spielraum für Behördengänge, Arztbesuche, Haushalt sowie Arbeitsweg während der Fremdbetreuung -> daher maximal 30 h/Woche Erwerbsobliegenheit
- höhere Erwerbsobliegenheit erfordere eine weitere Fremdbetreuung
- Jobcenter geht davon aus, dass mir an der praktizierten Betreuung viel liegt und deshalb Erhöhung der Arbeitszeit nicht zumutbar ist
Ich begründe meine Weigerung im Wesentlichen auf folgende Argumente:
- Jobcenter berücksichtigt nicht, dass zusätzliche Fremdbetreuung durch mich wahrgenommen wird (mind. einmal die Woche auch über Nacht)
- Durch diesen Spielraum erhöht sich fiktive Arbeitszeit auf 35 h/Woche und würde damit das fiktive Einkommen über den Bedarf anheben
- Darüber hinaus liegen keine weiteren Ausnahmetatbestände vor (fehlende Behinderung, Betreuungsmöglichkeiten gegeben, Einzelkind, etc.)
Das Jobcenter fordert den „verauslagten" Betreuungsunterhalt für die letzten zwei Monate zurück.
1. Wie stehen meine Chancen auf ein Urteil in meinem Sinne bei einer gerichtlichen Überprüfung?
2. Wie wäre die weitere Vorgehensweise in diesem Falle? Selbst aktiv werden oder das Vollstreckungsverfahren des Jobcenters abwarten?
3. Da ich nicht möchte, dass unser Sohn unter diesem Rechtsstreit leidet, lege ich derzeit diese 94 € freiwillig darauf (weil meine Ex-Lebensgefährtin darauf angewiesen ist), auch wenn ich die Rechtmäßigkeit verneine. Würde mir dies vor Gericht negativ als Anerkenntnis der Forderung des Jobcenters ausgelegt werden?
Vielen Dank im Voraus…