Bei Vertragsabschluss musste ich keine Einkommensnachweise vorlegen, weil im Vertrag steht, dass erst ab einer Rente von 18.000 Euro p. a. ... Darf er diese anfordern, obwohl im Vertrag steht, dass erst ab einer Rente von 18.000 Euro p. a. diese vorgelegt werden müssen? ... Wenn ja, wäre das nicht Betrug, wenn im Vertrag auf der ersten Seite der obige Vermerk eingetragen ist, aber dieser wieder in den AGB´s ausgeschlossen wird?