Anwaltsprobleme
Bei der Scheidung wurde von beiden Seiten auf nachehelichen Unterhalt verzichtet, auch im Falle der Not. ... Wie oben schon erwähnt, wurde im Scheidungungsprotokoll festgehalten, dass beide Parteien auch im Falle der Not auf nachehelichen Unterhalt verzichten. ... (Es wurde ja komplett neu umfinanziert) Mein heutiger Anwalt empfahl mir eine Widerklage mit dem Ziel den Betrag höher als 5000 € anzusetzen, damit der Fall vor das LG käme, weil die Richter dort mehr Kompetenz hätten.