Soll ich meine Vermieterin in die Wohnung lassen?
vom 14.1.2020
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Matthias Richter / München
Meine Vermieterin möchte meine Wohnung potentiellen Nachmietern zeige. ... Dem Vermieter und / oder seinem Beauftragten steht in angemessenen Abständen oder aus besonderem Anlass die Besichtigung der Mieträume an Werktagen in der Zeit zwischen 10 und 13 Uhr und 15 und 19 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 10 und 13 Uhr nach vorheriger Anmeldung frei.