Sehr geehrter Fragensteller,
es kommt auf den genauen Inhalt der an Sie übermittelten email an. Die Wendung, dass "sich um den Umzug gekümmert wird." deutet indiziell schon auf eine Einwilligung des Fortbestehens des Vertrages trotz Umzuges hin. Was steht konkret in der email?
Am besten man verweist auf die mündliche Vereinbarung wie auch die email als verbindlichen Zusagen der Fortführung des Vertrages. Zusätzlich könnte man noch die AGB des Unternehmens prüfen, ob diese Ihnen nicht bereits in denen die Fortführung bei Umzug zugesagt haben.
In dem Schreiben setzt man eine Frist zur Anerkenntnis des Fortbestehens des Vertrages bis spätestens den 29.11.2022. Nach fruchtlosem Ablauf würde es dann streitig.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Saeger
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Tel: 0179 4822457
E-Mail:
Hallo Herr Saeger,
Erstmal noch vielen Dank für ihre Antwort. In der Email war klar ein Fortbestand des Vertrages zu entnehmen. Der Wortlaut: „ Sehr geehrte Damen und Herren.
Sie haben uns kürzlich mitgeteilt, dass Sie umziehen – das bedeutet Vorfreude auf ein neues Zuhause, aber auch viel Arbeit. Dabei unterstützen wir Sie gerne und sagen zugleich danke für Ihr Vertrauen, das Sie uns auch in Ihrem neuen Heim schenken!
Leider haben Sie uns noch nicht alle benötigten Daten übermittelt. Wir bitten Sie daher noch um folgende Angaben:
die neue Anschrift,
die neue Zählernummer,
den aktuellen Zählerstand
Am besten telefonisch, auch für den Fall, dass Sie noch Fragen haben unter…"
Mal abgesehen davon, dass unter der dann aufgeführten Nummer keiner zu erreichen war, kam einige Tage später auch eine saftige Preiserhöhung für 2023, die das Ganze dadurch sehr unattraktiv gemacht hat. Gerade in Kombination mit dem Verhalten und Kundenservice des Anbieters.
Viele Dank und liebe Grüße
Sehr geehrter Fragensteller,
das kann ich in der Tat dem Wortlaut der email auch nicht anders ableiten. Man sollt den Fall also gewinnen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger