fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer Zeitarbeit
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Die Zeitarbeitsfirma hat mich massiv unter Druck gesetzt, so daß ich dummerweise den Vertrag unterschrieben habe (es handelt sich hierbei um eine Urlaubsvertretung als Teamassistenz bei einer namhaften großen Versicherung, und alle anderen Bewerberinnen hatten abgesagt!!!). ... Im Vertrag steht NICHTS über Regresspflicht, sondern nur, daß eine Kündigungsfrist von 1 Woche besteht (§4 (2)). Umgekehrt steht im Tarifvertrag (nicht im Arbeitsvertrag), daß die Kündigungsfrist während der ersten zwei Wochen des Beschäftigungsverhältnisses arbeitsvertraglich auf einen Tag verkürzt werden kann (§9.3) Meine Frage: Kann mich die Zeitarbeitsfirma nun regresspflichtig machen?