Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen bei Whg-Auszug
Lässt der Zustand oder der Abnutzungsgrad der Wohnung eine Verlängerung der Fristen zu, so kann der Vermieter auf Antrag des Mieters die Fristen nach billigem Ermessen verlängern. ... Sind bei Beendigung des Mietverhältnisses die SR nach Satz 7 nicht fällig, so zahlt der Mieter an den Vermieter einen Kostenersatz für die seit der letzten Durchführung der SR erfolgte Anwohnzeit im Fristenzeitraum gemäß Satz 7, sofern nicht der Mieter die SR durchführt, oder der Nachmieter die SR übernimmt bzw. die Kosten hierfür trägt.