Aufrechnung Mietkaution
08.09.2008 10:45
| Preis:
***,00 € |
Sehr geehrte Damen und Herren,
hier zunächst der Sachverhalt:
Wir sind 3 Eigentümer (je 1/3) einer selbstbewohnten Immobilie.
Auf einem Drittel lastet eine Zwangshypothek in Höhe von 2600 € zzgl.12,25% Zinsen seit Mai 2004, eingetragen am 14.06.2006.
Gegen den Vollstreckungsbescheid konnte kein Widerspruch eingelegt werden, da der Ex-Lebensgefährte diesen unterschlagen hat. Wir erfuhren erst im Juni 2006 nach erfolgter Eintragung von der Sache.
Eine Widerspruchsmöglichkeit gab es nicht und so wurde die Schuld mit 100,00€ ab Juli 2006 gezahlt, bisher also 2.350€.
Bei der ganzen Forderung blieb aber die immer noch offenstehende Mietkaution unberücksichtigt, obwohl die Aufrechnung mit offenen Forderungen des Vermieters im März 2003 durch einen RA erklärt wurde. Eine Reaktion erfolgte nie.
Trotz mehrmaliger Nachfragen wurde bis heute nicht nachgewiesen, mit welchen Forderungen die Kaution angeblich aufgerechnet wurde (das Mietverhältnis endete am 31.12.2002).
Die Begründung reichen von Renovierungskosten (obwohl die Wohnung als Mängelfrei übergeben, protokolliert wurde) über Rechtsanwaltskosten und offenen Nebenkostenabrechnung (die nie erstellt wurde). Bemerkenswert ist noch, dass vereinbart war (auch schriftlich), dass die Nachmieter die Renovierung selbst erledigen würden und dies auch bereits vor Beendigung des Mietverhältnisses taten.
Wäre die Kaution aufgerechnet worden, wären die offene Forderung nicht so hoch und eigentlich schon getilgt.
Hier die Zahlen zum besseren Verständnis:
Offene Forderung am 14.06.2006 : 3.281,87€ ( incl. 12,25% Zinsen)
Gezahlt wurden bisher : 2.350,00€
Restforderung per 30.08.2008: 931,87€
Wäre die Mietkaution (incl. Zinsen 12,25%) mit den offenen Forderungen aufgerechnet worden, ergäbe sich folgendes Bild:
Offene Forderung 14.06.2006: 3.281,87€
./. Mietkaution incl. 12,25% Zinsen (30.12.2000 – 14.06.2006): - 1.086,96€
offene Forderung am 14.06.2006 2.194,91€
gezahlt wurden bis 05.07.2008: - 2.350,00€
ergibt ein „Guthaben“ von 155,09€
Da die Zahlungen per 01.08.2008 eingestellt wurden drohen die ehemaligen Vermieter nun mit der Zwangsvollstreckung der Immobilie bzw. des 1/3-Eigentumes des Schuldners.
Hier nun meine Frage(n):
Was können wir gegen diese Androhung tun bzw. welche Möglichkeit haben wir, die Forderung bzgl. der noch offenen Mietkaution trotzdem noch geltend zu machen?
Können wir mit der o.g. „Neuberechnung“ die Löschung der Sicherungshypothek beantragen und welche Chancen haben wir, die Löschung durchzubringen, denn der Gläubiger wird nicht zustimmen.
Was können wir überhaupt noch unternehmen, um die Forderung noch geltend machen zu können?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Eingrenzung vom Fragesteller
08.09.2008 | 11:03
Sehr geehrte Fragestellerin,
der Mindesteinsatz von 20 € ist für einfache Rechtsfragen gedacht. In Ihrem Fall bedarf es aber schon einer gewissen Zeit, um sich überhaupt in den Sachverhalt einzulesen. Sie sollten daher den Einsatz angemessen erhöhen, um eine fundierte Antwort erwarten und erhalten zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Müller
(Rechtsanwalt)