Besichtigungen Vermieter nach Kündigung durch Mieter
| 02.01.2022 19:53
| Preis:
100,00 € |
Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte,
ich hoffe auf diesem Weg einen Anwalt zu finden, der mich nach Schilderung meiner Situation in der Angelegenheit rechtlich auf Basis meiner Rechtschutzversicherung vertritt:
Ich habe mein Mietverhältnis zum 28.2.2022 gekündigt. Ich hatte bereits in meiner Kündigung angegeben, dass Besichtigungstermine, egal ob mit oder ohne Mietinteressenten, erst gegen den späten Nachmittag bzw. frühen Abend möglich sind. Ich habe zwei Jobs, arbeite von Montag bis Samstag. Meine Arbeitszeiten wochentags sind teilweise bis 17 Uhr angesetzt, wobei es hier auch zu Verschiebungen nach hinten kommen kann, zzgl. Fahrtzeit nach Hause (ca. 30 Minuten) und am Samstag arbeite ich immer unterschiedlich (hier als Minijobber tätig).
Den ersten Besichtigungstermin für eine Vorabnahme am 23.11.2021, keine Besichtigung mit potentiellen Nachmietern, musste ich, weil zeitlich mitten am Tag, 10.00 Uhr von meinem Vermieter vorgeschlagen, ablehnen, aus beruflichen Gründen. Ich schlug meinem Vermieter, einer großen Gesellschaft, vor, dass eine Vorabbesichtigung (um sich den Zustand der Mietsache anzusehen) vormittags in meinem Urlaub möglich wäre, vom 27.12. bis 30.12.2021, egal wann, nur bat ich um Information, mit angemessener Frist, aufgrund Urlaub, welcher der Tage es sein würde. Der Vermieter ging auf keinen der Termine ein, man reagierte bezüglich meiner Vorschläge überhaupt nicht.
Am 14.12.2021 rief mich der Hausmeister mittags an. Nachweise der Anrufe habe ich als Screenshot vorliegen. Er fragte mich, ob wir eine Vorabnahme benötigen. Ich meinte, wegen mir nicht, da ich immer die Wohnung sauber gehalten habe und weiß, wie ich die Wohnung zu übergeben habe. Ich teilte ihm mit, dass ich jedoch den Spiegel im Bad, ein Standard in jeder Wohnung, versehentlich beim Putzen (Herausnahme) am unteren rechten Rand beschädigt habe. Ansonsten sei die Wohnung in Ordnung. Normale Abnutzungs-/Kratzspuren nach 13 Jahren Mietzeit am Boden (Linoleum) wären vorhanden und die Wohnung würde sauber und renoviert übergeben werden.
Der Hausmeister teilte mir daraufhin fernmuendlich mit, das wäre ok, ich muesse den Spiegel nicht bezahlen. Wenig später übersandte er mir ein Protokoll mit einer angeblichen Vorabnahme, die am 23.11.2021 stattgefunden haben soll, was überhaupt nicht der Fall gewesen war, weil er mich am 14.12.2021 mittags fernmuendlich fragte, ob wir überhaupt einen Termin für eine Vorabnahme brauchen. In diesem Protokoll war dann aufgeführt, dass ich den Spiegel zu bezahlen hätte.
Als ich den Hausmeister daraufhin anschrieb, und ihn fragte, wieso er nun in diesem Protokoll aufführte, der Spiegel sei zu bezahlen, antwortete er mir, dass ich den Spiegel nicht zu bezahlen hätte. Hier liegt mir sein Email vom 15.12.2021 vor. Mir geht es hier nicht um die "3,50 Euro" für den Spiegel, es geht mir um die ganzen unehrlichen Abhandlungen des Vermieters. Dass man sich auf Aussagen nicht verlassen kann, weshalb ich auch keine Anrufe mehr entgegennehme und jegliche Kommunikation auf elektronischem Wege erledige.
Ich wandte mich an die Geschäftsleitung und teilte dieses Vorgehen mit.
Am 21.12.2021 erhielt ich ein Schreiben der Gesellschaft, in dem man sein Bedauern erklärte, dass es bei der Vorabnahme zu diesem "Missverständniss" kam. Es gab allerdings nie eine Vorabnahme am 23.11.2021, die lehnte ich ja schriftlich ab, aus beruflichen Gründen, weil ich um 10 Uhr nicht teilnehmen konnte. Am 14.12.2021 fand lediglich das Telefonat mit dem Hausmeister statt, in dem er mich fragte, ob wir überhaupt eine Vorabnahme benötigen.
Jetzt schob die Gesellschaft die "telefonische Vorabnahme" auf meine Verfügbarkeit, weil ich beruflich zu stark eingespannt wäre. Angeblich hätte mir der Hausmeister eine telefonische Vorabnahme angeboten, was nicht stimmt. Er rief am 14.12.2021 einfach mittags an und fragte mich, ob wir eine Vorabnahme benötigen. Und am 23.11.2021, wie in der Email als "Vorabnahme vom 23.11.2021" deklariert, gab es gar keine Vorabnahme.
Man teilte mir mit, ich solle doch das Protokoll und sämtlichen Schriftverkehr als gegenstandslos ansehen. Allerdings sehe ich das etwas anders. Ich sehe hier nichts als gegenstandslos an. Die Gesellschaft verfährt und ändert nach eigenem Belieben, erstellt Protokolle von Vorabnahmen, die nie an dem besagten Tag stattgefunden haben. Ich gehe davon aus, dass man das Protokoll und die Zusagen vom Hausmeister in Bezug auf den Spiegel "unter den Teppich" kehren will.
Zudem bot man mir, wiederholt mitten am Tag, am 12.1.2022, 10 Uhr, oder am 14.1.2022, 13 Uhr, Besichtigungstermine für eine Vorabnahme an, die ich aber wieder berufsbedingt ablehnen musste. Ich kann zu diesen Zeiten nicht Zuhause sein. Ich sehe das gesamte Vorgehen der Gesellschaft langsam als Schikane. Außerdem werden Protokolle erstellt zu Vorabnahmeterminen, die es nie gab. Ist das nicht Betrug?
Wer von den Herren und/oder Damen Rechtsanwälten/-innen würde sich bereiterklären, mich zu vertreten? Es geht eigentlich nur darum, der Gesellschaft mitzuteilen, dass ich Termine nur nach Feierabend wahrnehmen kann. Dass diese Schikanen einfach aufhören und ich gegen weitere etwaige Vorgehen der Gesellschaft aufgrund derer Handlungen, die meines Erachtens nicht rechtens waren, mittels Anwalt "abgesichert" bin, bis die eigentliche Endabnahme, die in Anwesenheit von Zeugen am 28.02.2022 stattfinden wird, stattfand.
Ich habe von Anfang an nie Besichtigungen abgelehnt, nur kann ich nicht mitten am Tag an solchen Besichtigungen teilnehmen. Das war dem Vermieter aber egal. Sonst würden nicht nach wie vor, trotz mehrfacher Hinweise, weiterhin nur morgendliche/Mittagstermine angeboten werden.
Andererseits: wenn der Vermieter Protokolle erstellt von angeblichen Besichtigungen: Wären die dann nicht auch gültig? Das Dokument ist auf Geschäftspapier erstellt und vom Hausmeister, der Mitarbeiter diese Gesellschaft und bestimmt auch handlungsbefugt ist, unterzeichnet. Ich gehe davon aus, dass der Hausmeister keine Lust hatte, einen Termin mit mir wahrzunehmen, sonst hätte er mir nicht die Frage gestellt, ob wir einen benötigen. Das habe ich in all den Jahren noch nie gehabt. Deshalb teilte ich der Gesellschaft mit, ich sehe gar nichts mehr als gegenstandslos an und fragte, ob man hier nach Belieben verfahre. Benötige ich dann überhaupt noch einen Vorabnahmetermin, wenn es laut Protokoll angeblich einen gab, den es aber nie gab (was ich ehrlich meldete), der mir aber laut Protokoll bestätigt wurde, in dem im übrigen aufgeführt ist, dass alle Räume in Ordnung seien und ich nur zu streichen hätte? Die Räume sind auch alle in Ordnung und natürlich werde ich die Wohnung renovieren und sauber übergeben.
Ich habe hier nochmals die Geschäftsleitung angeschrieben und zudem nochmals die Terminvorschläge am 12.1 und 14.1.2022 beruflich abgelehnt und fragte, ob man keine Termine für Berufstätige anböte. In einem Hausaushang bei uns werden insbesondere mittwochs Termine bis 18 Uhr angeboten, vom Hausmeister. Allerdings habe ich das Vertrauen verloren und der Gesellschaft mitgeteilt, dass ich keinen Termin mit diesem Hausmeister mehr haben möchte für die Endabnahme, die am 28.02.2022 stattfinden soll. Zudem werden Termine auch im Kundencenter des Vermieters bis 18 Uhr angeboten, deshalb habe ich den Eindruck, dass das nun alles auf Schikanen des Vermieters bis zum Schluss hinauslaufen soll. Ich möchte das Mietverhältnis einfach nur normal beenden, eigentlich keine richtigen Vorab-Besichtigungstermine ablehnen, trotz Vorliegen eines angeblichen Vorabnahmeprotokolls, benötige aber Besichtigungstermine, die es mir erlauben, beruflich weiter tätig zu werden.
Vielen Dank vorab für einen Herrn / Dame, die sich bereiterklärt, mich hier zu vertreten. Ich wohne in Stuttgart.
Freundlicher Gruß