Wie wird das Einkommen für Unterhaltsberechnungen ermittelt?
vom 28.1.2007
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Schweizer / Leverkusen
Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte, meine Unterhaltsberechtigte 18 . Jährige Tochter hat im August 2006 eine Ausbildung begonnen die sich aus Schulischer und Praktischer Ausbildung ohne Vergütung zusammensetzt. Jetzt wurde mir durch ein Anwaltsbüro eine neue Unterhaltsforderung in Höhe von 426,00 EUR, bezugnehmend auf ein angenommenes Nettogehalt von 2400,00 eur, zukommen lassen. 1.