Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1) Ich möchte den Mietvorteil von ca. 600.-€ , der mir wahrscheinlich berechnet wird , mit dem verlorenen Modernisierungskredit (Zins und Tilgung) verrechnen, evtl. müsste man ihn umwidmen? Sehen Sie dafür eine Möglichkeit?
Grundsätzlich kann ein Wohnwert mit einem Kredit - das Haus betreffend - errechnet werden.
Beachten Sie jedoch, dass der Kredit "ehebedingt", also bereits während der Beziehung aufgenommen werden musste. Tragen Sie bitte vor, ab wann Sie getrennt gelebt haben.
2) Kann ich 24% des Bruttoerwerbseinkommens (ca. 820.-€/Monat) zur Altersvorsorge verwenden? Deshalb, weil ich nicht rentenversicherungspflichtig bin und der Dienstherr auch keine Vorsorge mehr für mich betreibt. Ich denke an die Tilgung des Kredites für die vermietete Immobilie und die restlichen Kreditkosten meiner nicht stattfindenden Renovierung. Eventuell noch andere Kosten, wie dringende Reparaturen, die auf mich zukommen.
Die Altersvorsorge ist auch in Altersvorsorge anzulegen. Diese ist nicht frei verfügbar, d.h. wenn Sie diese 24% (da Sie nicht gesetzlich rentenversicherungspflichtig sind 20+4%) also ansetzen wollen, so müssen Sie den Betrag auch dazu verwenden.
3) Ist der Kredit zur Ablösung meiner Überziehungsschulden abzugsfähig?
Nein, wenn nicht beziehungsbedingt.
4) Welchen Vorschlag hätten Sie für mich, wenn 1) , 2), 3) nicht greifen würden??
Im Prinzip können Sie nicht wirklich viel abziehen. Schulden neu aufzunehmen würde nicht anerkannt werden.
Altersvorsorge würde den Maximalbetrag ergeben, Fahrtkosten haben Sie nicht.
Ich gehe davon aus, dass der Kindesunterhalt bereits gezahlt wird.
Weitere "Spielräume" sehe ich bei Ihnen aufgrund Ihrer Schilderung nicht, die nicht missbräuchlich in Kenntnis der Unterhaltspflicht wären.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Dr. Seiter,
zu 1) muss ich Missverständnisse ausräumen:
Ich bin seit 7 Jahren geschieden. Es dreht sich um meine Freundin, mit der ich ein Kind habe. Wir haben nie einen gemeinsamen Haushalt gehabt.
Der Modernisierungskredit wurde 2 Monate vor der Geburt unseres Kindes abgeschlossen, und ist jetzt zu einer regelmäßig zwingenden Belastung geworden, ohne dass ich ihn zur Renovierung benutzen kann. Die Aktien der Wirecard AG sind nämlich inzwischen wertlos.
Die Aktien kaufte ich, weil ich durch meine Erkrankung nicht zeitlich parallel eine Renovierung anfangen wollte und konnte.
Kann ich die Kreditkosten trotzdem von meinem Gehalt abziehen?
zu 2) Ich habe gelesen, dass ich jederzeit eine neue Altersvorsorge beginnen kann, da Absicherung für das Alter der Unterhaltspflicht vorgeht. Sie kann auch in Form von Immobilien stattfinden. Ich denke, die noch anstehenden nötigen Renovierungen des Eigenheims gehören auch zur Altersvorsorge. Teilen Sie diese Meinung?
Freundliche Grüße!
Ich hatte Frage 1 richtig verstanden, aber da Sie jede Frau für sich betrachten müssen, muss der Kredit eben aus der Beziehung mit der letzten Frau (Mutter des Kindes) stammen. Das scheint nicht der Fall zu sein. Daher sind die Schulden nicht anerkennungswürdig.
Höchstens wäre dies der Fall für notwendige Anschaffungen, die aus der Trennung resultieren (neue Möbel) oder dringend notwendig: wohl auch: eine OP, aber nicht der Vermögensbildung dienend (hier: Renovierung, da dies den Hauswert erhöht, ggf. streitig: neue Heizung, wenn die alte kaputt - aber akute Renovierungskosten wohl hier nicht gegeben, Verschuldung durch Wirecard auf keinen Fall - auch nicht mit Ihrer Begründung - akzeptabel).
Frage 2: Rücklagen für die Renovierung sind im Elternunterhalt gängig, im Betreuungsunterhalt werden höhere Maßstäbe gesetzt (da nur 3 Jahre gezahlt). Da kann es eben kritisch sein. Hier würde es auf die Argumentation ankommen. Es ist aber nachzuweisen, wofür die Rücklagen sind (Heizung, Fenster etc.).
Ich rate Ihnen, das Schreiben an die Behörde anwaltlich aufsetzen zu lassen, da Behörden in der Regel bei falscher Argumentation her wenig akzeptieren (meine Erfahrung) und hier ggf. am falschen Ende gespart wird.