Umzugskosten/ Doppelte Haushaltsführung
vom 23.4.2005
30 €
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Ohne diese Erwerbstätigkeit in Verbindung mit einer Zweitwohnung hätte es auch keine Kündigung wegen Eigenbedarf gegeben, vielmehr es hätte überhaupt keine Steuereinnahmen gegeben. ... Die Aussage des Amtes: Keine Kündigung der Zweitwohnung – kein Umzug, stellt die Kausalität auf den Kopf. ... Die Kündigung wegen Eigenbedarf fiel gerade in die Weihnachtszeit mit dem geplanten Familienurlaub.Ich hatte laut Vereinbarung mit dem Vermieter nur 2 Monate Zeit zum Ausszug.