Ergänzen eines bestehenden Ehe- und Erbvertrags von 1969
vom 19.11.2008
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Vor einigen Jahren starben meine Eltern und ich erbte 100.000 DM, die ich mit Einverständnis meiner Frau einer Tochter überlassen habe, damit diese das Haus meiner verstobenen Eltern hat übernehmen können. ... Nun möchten meine Frau und ich, dass sowohl die Schenkung der 100000 DM wie die noch nicht beglichenen Grundschuld im Erbfall berücksichtigt werden und haben die Frage, ob der bestehende Ehe- und Erbvertrag von einem Notar geändert werden muss oder ob wir unseren Willen schriftlich festlegen und vor 3 geschäftsfähigen Zeugen mit Datum versehen unterschreiben und unseren Kindern zusammen mit der Ablichtung des Ehe- und Erbvertrages geben können.