. § 1 AUFNAHME, BETREUUNGSUMFANG § 1 des Vertrages regelt den Betreuungsumfang ( Wochenstunden etc) Unsere Tochter wurde als "Krippenkind" aufgenommen. §1 des Vertrages hätte auch die Aufnahme als "Kindergartenkind (ab dem vollendeten dritten Lebensjahr" zugelassen. ... Soweit nicht nach § 1 anderweitig befristet, endet der Vertrag spätestens zum 31.07. des Jahres, in dem die regelmäßige Schulpflicht für das Kind beginnt sowie im Fall einer vorzeitigen Einschulung mit Aufnahme in die Schule, ohne dass es einer Kündigung bedarf. ... Der Vertrag ist beiderseits mit einer Frist von einem Monat zum Ende des laufenden Kindergartenjahres kündbar.