Hier ein Teil des Mietvertrages (hrsg. von Haus & Grund Hessen): § 16 Ziffer 4 a) Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen (das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen) in den Mieträumen, wenn erforderlich, mindestens aber in der nachstehenden Reihenfolge fachgerecht auszuführen. ... Kann ich nun wiederum den Spüler weiterverkaufen oder mitnehmen, sofern mein Nachmieter ihn nicht will? ... ===================== Frage 3 zu einer handschriflichen Zusatzvereinbarung im Formular des neuen Mietvertrages (Zweckform 2873) der neuen Wohnung: "Einbauküche mit allen Geräten wird nicht mitvermietet, kann aber uneingeschränkt genutzt werden, evtl.