Fahrradkauf & Widerruf, bzw, Rückabwicklung
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Dratwa / Düsseldorf
Ein Käufer hatte aufgrund gesetzteren Alters, seinen im April 2011 gekauften Drahtesel gegen ein neues E-Bike beim gleichen Händler auszutauschen/Zahlung zu geben. Fachhandel X sicherte nach Beratung und ewigen Rücknahmeabwägungen zu, das " alte " Rad, welches keinerlei Benutzungsspuren hatte, da es nie in Gebrauch war, gegen 50% des KP in Zahlung zu nehmen, wenn ein neues E-Bike bei Ihm gekauft würde. Zusicherungen seitens des Händlers nur mündlich.