Rente und Gehaltszahlung
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
Folgendes Problem: Ich (63 Jahre) wollte zum 01.01.2011 in Rente gehen und habe dies auch so mit meinem Arbeitgeber beschlossen. Nach einiger Überlegung würde ich den Rentenbeginn gerne auf den 01.10.2010 vorverlegen, das würde auch zeitlich noch gehen. Was ist in einem solchen Fall mit den mir noch zustehenden restlichen drei Gehältern?