Kunde fordert trotz nicht nachvolziehbaren Defektes Zug-um-zug Abwicklung
vom 8.2.2007
25 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Am 16.02.2006 erhielten wir, ohne jegliche vorige Ankündigung, ein Schreiben von einem vom Kunden bestellten Anwalt. ... Leider haben wir nun einen Vergleichsvorschlag des Amtsgericht vorliegen, welches wir so nicht hinnehmen wollen: Laut Vorschlag sollen wir nun im Hauptteil die Kosten des Rechtsstreites übernehmen und eine Zug-um-zug Abwicklung wie vom Kläger gefordert vornehmen. Die Frage ist nun ob, unabhängig davon ob das Gerät nun aufgrund der neuen Umstände (vom Anwalt mitgeteilten USB-Probleme) defekt ist oder nicht, die direkte Einschaltung des Rechtsanwalts überhaupt rechtens war.