Ich frage mich jetzt - abgesehen von den finanziellen Haftungspflichten - in wieweit ich als Geschäftsführer für evtl Fehlverhalten meines Vaters oder der Sekretärin verantwortlich bin, obwohl ich nicht vor Ort bin, mein Vater mich in allen Belangen mit einer Generalvollmacht vertritt und sich mein Beitrag zur FIrma darauf beschränkt, mich per Fernstudium auf die Übernahme des Unternehmens vorzubereiten, wenn mein Vater aufhören will oder muss, sprich, ich habe weder die Möglichkeit (örtlich) noch zurzeit die Fähigkeiten, die dem Geschäftsführer obliegende Kontrollfunktion auszuüben, genau wie alle anderen praktischen Aufgaben, daher ja die Generalvollmacht.