Sehr geehrter Fragesteller,
Frage 1:
"Ich möchte gerne von Ihnen wissen, ob es für mich eine Möglichkeit gibt, die Arbeitssuchendmeldung wieder zurückzunehmen, sodass die Arbeitsagentur mich "in Ruhe" lässt?"
Ja, diese Möglichkeit gibt es.
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ergibt sich aus § 136 SGB III
, wobei es sich um ein Recht des Anspruchsberechtigten auf ALG I handelt und nicht um eine Verpflichtung.
Sie können also Ihren Anspruch durch schriftliche Erklärung beenden, wenn Sie dies wünschen.
Frage 2:
"Kann ich die Beiträge zur Sozialversicherung (Rentenversicherung, Krankenversicherung) in der Zeit ohne Erwerbstätigkeit selbst tragen um hier keine Lücke entstehen zu lassen bzw. ohne das für mich irgendwelche Nachteile daraus entstehen?"
Das ist möglich.
Der Nachteil ist die Beitragszahlung an sich.
Sowohl die Krankenversicherung als auch die Rentenversicherung kennen Beitragszahlungen auf freiwilliger Grundlage.
Frage 3:
",gibt es für mich die Möglichkeit (bei Nichtannahme an einer Universität) mich "später" wieder arbeitssuchend/arbeitslos zu melden?"
Ja, diese Möglichkeit gibt es, wenn Ihr Alg I Anspruch bereits durch rechtskräftigen Bescheid festgestellt worden ist.
Lesen Sie dazu weiter unter:
http://bit.ly/1SfqmGU
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-
Diese Antwort ist vom 18.04.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Frage 1:
"Ich möchte gerne von Ihnen wissen, ob es für mich eine Möglichkeit gibt, die Arbeitssuchendmeldung wieder zurückzunehmen, sodass die Arbeitsagentur mich "in Ruhe" lässt?"
Ja, diese Möglichkeit gibt es.
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ergibt sich aus § 136 SGB III, wobei es sich um ein Recht des Anspruchsberechtigten auf ALG I handelt und nicht um eine Verpflichtung.
Sie können also Ihren Anspruch durch schriftliche Erklärung beenden, wenn Sie dies wünschen.
---> Bedeutet dies, dass ich mit einem Schreiben an die Arbeitsagentur meine Arbeitssuchendmeldung zurück nehmen kann, indem ich sage, dass ich "von dem Anspruch auf Arbeitslosengeld zurück trete?"
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Nachfrage 1:
"Bedeutet dies, dass ich mit einem Schreiben an die Arbeitsagentur meine Arbeitssuchendmeldung zurück nehmen kann, indem ich sage, dass ich "von dem Anspruch auf Arbeitslosengeld zurück trete?""
Genau dies bedeutet es.