Erbersatzberechtigter - Anspruch auf Auskunft
vom 8.7.2014
50 €
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Aufgrund eines Berliner Testamentes bin ich Alleinerbin meines verstorbenen Ehemannes, aus unserer Ehe gingen vier Kinder hervor, die als Nacherben eingesetzt wurden. ... Die angebliche Tochter verlangt nun als Erbersatzberechtigte eine Auskunft über den Nachlass gemäß § 2314 BGB, zum Nachweis der Vaterschaft meines verstorbenen Ehemannes hat sie eine Geburtsurkunde vorgelegt, die auf einem Randvermerk dessen Vaterschaft ausweist.