Verlängerung Aufenthaltserlaubnis bis zum nationalen Visum
beantwortet von
Rechtsanwalt Evgen Stadnik / Jena
Meine Frau, Libanesin, und ich, Deutscher, haben im März in Dänemark geheiratet, die Heirat ist auch mittlerweile vom Standesamt in Köln beurkundet. Nach der Heirat hat meine Frau ein nationales Visum zur Familienzusammenführung an der Deutschen Botschaft im Libanon gestellt. Nach vielen Monaten sind die Dokumente jetzt endlich an die hiesige Ausländerbehörde übermittelt worden.