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Einladung meiner nigerianischen Ehefrau nach Deutschland zu Besuch

| 17. Februar 2016 08:51 |
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Ausländerrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Einfache Sprachkenntnisse für Ehegattennachzug bei Ausländern und Lebensunterhaltssicherung

Ich (57 Jahre alt, Deutscher) nach 20 jähriger Ehe geschieden, 3 erwachsene Töchter, habe 2013 eine Frau aus Nigeria kennen gelernt. Im April 2014 wurde ein Visum zu Besuch von der deutschen Botschaft in Lagos abgelehnt.
Daraufhin trafen wir uns im Sommer 2014 in Togo und verlobten uns.
Für die Heirat in Deutschland wurde ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt, dessen Ausstellung laut Standesamt bis zu 12 Jahre dauern könnte. Um diese lange Zeit zu vermeiden, beschlossen wir, uns standesamtlich in Abuja ( Federal High Court) trauen zu lassen. Im Dezember 2015 flog ich zur Trauung nach Nigeria, in der Absicht dann eben in Nigeria zu leben. Meinen Arbeitsplatz und meine Wohnung löste ich auf, denn ich wollte so lange in Abuja bleiben, bis meine Frau ( verwitwet, 3 minderjährige Kinder, eigenes Haus, Bachelorabschluss an der Universität in Port Harcourt in Chemie, 42 Jahre alt), und die Kinder ein Visum für Deutschland erhalten würde. Allerdings gestaltete sich meine Arbeitsaufnahme in Nigeria -selbst nach erfolgter Eheschließung als unmöglich, so daß wir uns schweren Herzens dafür entschieden, daß ich doch wieder nach Deutschland zurück kehre. Die Zusagen meines Arbeitgebers auf eine wieder Anstellung wurde wegen eines Einstellungsstops nicht eingehalten.
Inzwischen habe ich wieder einen Arbeitsplatz, wenn auch körperlich sehr anstrengend und nur mit dem Mindestlohn bezahlt. Eine kleine billige Wohnung (1-Zimmer 35 qm) habe ich für März in Aussicht.
Ich möchte meine Ehefrau vorerst in den Schulferien nach Deutschland einladen, denn ihre Kinder bleiben während der Ferienzeit so lange bei den Geschwistern meiner Frau.
Für den längerfristig geplanten Ehegatten Nachzug fehlen die Kenntnisse der deutschen Sprache. Sobald wir es uns leisten können, möchte ich gerne für meine Frau deshalb deutschsprachige TV-sender abonnieren.
Das Goethe Institut mit Sitz in Lagos ist über 500 km entfernt, meine Frau lebt in Abuja und arbeitet in Vollzeit im nigerianischen nuclear technical center. Außerdem versorgt sie ihre drei Kinder und hat somit keine Möglichkeit an einem Spachseminar in Lagos teilzunehmen.
Müssen wir jetzt trotz unserer Heirat damit leben, daß wir getrennt sind bis zum Eintritt in mein Rentenalter?
Welche Möglichkeiten bestehen für uns, daß wir doch noch gemeinsam leben können?
Durch eine Insolvenz meines Auftraggebers wurde ich vor ca. 18 Jahren während einer Selbständigkeit in die Schulden gerissen und habe seither negative schufa Einträge.
Gibt es für uns Hilfe?

18. Februar 2016 | 14:05

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Hinsichtlich der Sprachkenntnisse gibt es durchaus gangbare Ausnahmen:
Es sind grundsätzlich einfache Deutschkenntnisse nachzuweisen (jedenfalls momentan noch nach der nicht unumstrittenen Gesetzeslage):
Sofern mit einem entsprechendem Visum zunächst nur eine Verheiratung in Deutschland erfolgt, besteht dieses Erfordernis nicht, was hier aber nicht vorliegt.

Wenn aber dann später ein Aufenthaltstitel zum Ehegattennachzug zu Ihnen als deutschen Staatsbürger erfolgen soll, müssen nach bisheriger Rechtslage einfache Sprachkenntnisse grundsätzlich vorliegen, die im Ausland zu erwerben sind, insbesondere bei einem Goethe-Institut.

Aber:
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hatte jüngst die Vereinbarkeit des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse als Voraussetzung für den Nachzug ausländischer Ehegatten mit europäischem Recht zu prüfen.

Der EuGH hat sodann mit Urteil vom 10. Juli 2014 in der Rechtssache Dogan (C-138/13 ) entschieden, dass ein Ehegatte eines (jedenfalls) türkischen Selbstständigen keine deutschen Sprachkenntnisse beim bzw. VOR Familiennachzug nachweisen muss. Die Sprachanforderungen in § 30 Abs. 1 AufenthG sind insoweit europarechtswidrig.

Berufen Sie sich auf dieses Urteil. Eine rechtliche Umsetzung im Gesetz ist nämlich noch nicht erfolgt.

Ansonsten gilt:
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im September 2012 in einem Urteil erklärt, dass ein Visum auch dann ausgestellt werden muss, wenn Bemühungen um einfache Sprachkenntnisse innerhalb eines Jahres nicht erfolgreich, nicht möglich oder nicht zumutbar waren, Urteil v. 04.09.2012, Az.: 10 C 12.12 .

Das hat auch Auswirkungen auf einen weiteren, längerfristigen Aufenthaltstitel wie die Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis.

Wenn das Goethe Institut mit Sitz in Lagos über 500 km entfernt ist und Ihre Frau lebt in Abuja lebt, ist das nach meiner Einschätzung ein begründeter Ausnahmegrund, die Sprache in Deutschland erlernen zu können.

Bei Ehegatten, die in ehelicher Lebensgemeinschaft leben, genügt es, wenn die Voraussetzung hinsichtlich monatlicher Erwerbseinnahmen durch einen Ehegatten erfüllt wird.

Auch staatliche Ansprüche, die für Sie ggf. bestehen, sind grundsätzlich wegen des Schutzes von Ehe und Familie nicht hinderlich.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Bewertung des Fragestellers 26. Februar 2016 | 08:06

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