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Verpflichtungserklärung für Schengen-Visum

21. Dezember 2022 22:07 |
Preis: 55,00 € |

Ausländerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe im nächsten Jahr einen Termin bei der Ausländerbehörde zwecks Beantragung einer Verpflichtungserklärung, da meine Freundin mich aus einem Drittstaat besuchen möchte.
Ich werde sie zuerst besuchen. Danach soll sie kommen. Da ein Schengen-Visum für 90 tage gültig ist, soll sie auch die voll Zeit nutzen dürfen.

Die unterlagen die ich mitbringen soll sind:

- Einkommensnachweis der letzten drei Monate
- Ausweisdokument
- Darlehensnachweis (falls vorhanden)

Mein Einkommen beläuft sich auf 2378,- EUR Netto.
Ich habe einen Kredit von 10.000,- EUR, den ich monatlich mit 149,- EUR abzahle.
Ich bin alleinstehend, habe keine Kinder und bin bis jetzt unverheiratet.
Mein Arbeitsverhältnis ist unbefristet.
Meine Kommune ist Dortmund.

Meine Fragen sind:
Reicht mein Einkommen aus oder wird es von vorneherein abgelehnt, weil ich einen Kredit habe?
MUSS ich den Darlehensnachweis auf jeden Fall vorlegen, wird das geprüft?
Mache ich mich Strafbar wenn ich das nicht tue?
Kann ich bei der Bank eine Kreditbestätigung beantragen oder MUSS ich der Ausländerbehörde den gesamten Kreditvertrag vorlegen?

Vielen Dank!

21. Dezember 2022 | 22:47

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Es sollte nach keiner ersten Einschätzung für eine Verpflichtungserklärung ausreichend sein. Im Einzelnen zu Ihren Fragen:

- Reicht mein Einkommen aus oder wird es von vorneherein abgelehnt, weil ich einen Kredit habe?
Nein, der Kredit dürfte nichts ausmachen, es sei denn Ihr sonstigen Verbindlichkeiten sind so hoch, dass Sie die Verpflichtungserklärung nicht abgeben können. Dazu konkret:
Zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung gegenüber der Ausländerbehörde ist die finanzielle Leistungsfähigkeit der bzw. des Verpflichtenden unter Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenzen nach den §§ 850 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) zu prüfen, weil bei Einkommen unterhalb dieser Freigrenzen bei der Vollstreckung von Verpflichtungen nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) nicht zugegriffen werden kann.
Es sind derzeit 1.335,84 € für Sie als Einzelperson, wenn Sie keine Unterhaltspflicht gegenüber Kindern oder Ehegatten haben.

- MUSS ich den Darlehensnachweis auf jeden Fall vorlegen, wird das geprüft?
Ja, das ist zwingend vorzulegen.

- Mache ich mich Strafbar wenn ich das nicht tue?
Ja, das kann unter Umständen zumindest als Betrugsversuch gewertet werden.

- Kann ich bei der Bank eine Kreditbestätigung beantragen oder MUSS ich der Ausländerbehörde den gesamten Kreditvertrag vorlegen?
Die Vorlage des gesamten Kreditvertrages sollte ausreichend sein, aber fragen Sie danach am besten die Ausländerbehörde die das nach billigem Ermessen bestimmen kann.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

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