Eigentumswohnung - Kaufpreiserhöhung wegen Mehrfläche
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Sehr geehrte Damen und Herren, im letzten Jahr haben wir eine Eigentumswohnung (Flächengröße der Wohnung: 136,60 m²) in einem denkmalgeschützten Fabrikgebäude erworben. ... D.h., die Wohnung hatte bereits zu diesem Zeitpunkt gemäß den Planunterlagen eine Wohnfläche von ca. 153 m². ... Da die geringere Wohnfläche sowohl in den Verkaufsunterlagen als auch später im notariellen Kaufvertrag fixiert wurde, vermuten wir, dass dem Bauträger (bestenfalls) ein Berechnungsfehler unterlaufen ist, der jetzt auf den Käufer abgewälzt werden soll.