In meinem Teilzeit-Arbeitsvertrag steht eine bestimmte Summe in Euro, erhalten habe ich jedoch eine Anzahl von Essenmarken, die einen geringeren Betrag ergibt. ... Ich bin anderer Meinung, weil der Vertrag spezifisch auf meine Teilzeit abgestellt ist - das angegebene Gehalt ist nicht etwa ein full-time-Gehalt, das dann erst anteilig ausgerechnet werden müßte, sondern es steht im Vertrag genau der Betrag, den ich bekomme -, und außerdem steht bzgl. des Essengeldes nichts da von "anteilig" auszurechnen. ... Kann meine Firma jetzt einfach auch bzgl. des Essengeldes sagen, daß dies genauso gemeint sei wie beim Urlaub und das Essengeld auf meine Teilzeit anteilig umzurechnen wäre?