Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Kurzzeitarbeitswunsch des AN nach Elternzeit

30. September 2021 12:55 |
Preis: 30,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,
meine Mitarbeiterin möchte nun nach der Elternzeit gerne Teilzeit 30 Stunden arbeiten für die Kitaeingwöhnungsphase für ca 9 bis 12 Monate und dann wieder voll arbeiten.

Sie hat einen ruhenden Vollzeitarbeitsvertrag bei uns. Gerne möchte ich ihrem Wunsch nachkommen, weiß aber nicht, ob dafür nun neue Verträge erstellt werden müssen oder eine Vereinbarung reicht und ob ich den alten Lohn auf 30 Stunden umrechnen kann sowie den Urlaub.

Wichtig, die Elternzeit endete schon im July 2021, da nur 2 Jahre mit höhrem Elterngeld beantragt wurde. Die Elternzeit wurde dann verlängert bis 15.10 2021 wir haben Sie bis zu diesem Datum freigestellt. Die Teilzeitbeschäftigung beginnt also nach der Elternzeit.

30. September 2021 | 14:13

Antwort

von


(332)
Schevenstr. 1 a
01326 Dresden & Köln
Tel: 0351 65 888 350
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Diplom-Kaufmann-Peter-Fricke-__l107664.html
E-Mail:

Sehr geehrter Ratsuchender,

wenn die AN länger als 6 Monate bei Ihnen beschäftigt war und Sie mehr als 15 AN beschäftigen,
steht der AN ein Anspruch auf Teilzeit sogar zu. Das regelt § 8 TzBfG.

Danach kann und sollte der Vertrag abgeändert werden. Später kann einvernehmlich die Vollzeit wieder
vereinbart werden.

Bloße Kürzungen und Umrechnungen des Gehaltes würde ich außerhalb einer Vertragsänderung nicht vornehmen.
Das wäre mir sozialversicherungsrechtlich und steuerrechtlich zu heikel und Sie kämen nur in Erklärungsnöte.

Wählen Sie den offiziellen Weg, kommen Sie der AN entgegen, aber fixieren Sie das alles durch Vertragsänderungen.

MFG
Fricke
RA


ANTWORT VON

(332)

Schevenstr. 1 a
01326 Dresden & Köln
Tel: 0351 65 888 350
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Diplom-Kaufmann-Peter-Fricke-__l107664.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Strafrecht, Steuerrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119055 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Eine so ausführliche und schnelle Beantwortung ist mehr als lobenswert. Keine Rückfrage notwendig. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank für die schnelle und nachvollziehbare Erläuterung. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Wow hätte Noenals gedacht das ein Fremder Mensch für wenig Geld hier mir so Hilft vielen Dank. ...
FRAGESTELLER