Anerkennung der Dienstjahre aus befristetem Arbeitsvertrag und Unterbrechung
beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Der Vertrag wurde 2 mal verlängert und lief am 30.06.2002 aus. ... Auf eine Anfrage bekam ich folgende mit Fehlern zitierte Antwort: „ Eine Dienstzeitanrechnung für befristete Verträge ist möglich wenn diese direkt, ohne Unterbrechung, in einen unbefristeten Vertrag münden. Dies ist bei Ihnen nicht der Fall da Sie zwischen dem 03.06.2002 und dem 01.08.2002 keinen aktuellen Vertrag mit Firma A oder Firma B hatten."