Vermieter drängt Mieter zum Schild auf dem Briefkasten über Werbung
beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Sie können sich denken, worauf ich hinaus will: Wenn der Vermieter oder Hausmeister dazu das Recht hat, dürfen Werbeverteiler nicht bei "Nein danke" einwerfen (das sind weitaus die meisten Briefkästen, wenn die Leute schon derart aufgefordert werden); aber wenn er nicht dazu das Recht hat, dürfen sie es.