Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
hiermit nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen unter Berücksichtigung des dargestellten Sachverhaltes wie folgt Stellung:
Der Vermieter hat zwar ein Vermieterpfandrecht, doch zur Selbsthilfe darf er nur in dem Rahmen greifen, als er Sie daran hindern kann die Sachen wegzuschaffen. Das das Mietverhältnis noch nicht beendet war, hat der Vermieter den Tatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllt. Im Übrigen liegen bestimmte Sachen nicht dem Pfändungsschutz, insbesondere nicht solche Sachen, die Ihrer Erwerbstätigkeit dienen.
Mietzins müssen Sie für den Zeitraum, in dem Sie die Räume nicht nutzen konnten nicht bezahlen, also bis 16.12.2010.
Ihre Angestellte hat auch keinen Anspruch auf Lohn, wenn Sie nicht mehr für Sie gearbeitet hat und sofort eine neue Arbeitsstelle gefunden hat.
Abschließend möchte ich Sie noch auf Folgendes hinweisen: Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage verschafft haben zu können und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Astrid Hein
Rechtsanwältin
hallo Frau Hein,
als erstes möchte ich mich für die Beantwortung meiner Fragen herzlich bedanken...
Abschliessend möchte ich, falls Sie so nett wären, nur noch folgendes wissen: die Angestellte hat nachweislich erst am 15.12. die neue Tätigkeit angenommen und fordert nun für die Zeit dazwischen den Lohn, nur zur Vollständigkeit:(im Arbeitsvertrag stehen 14 Tage Kündigungsfrist)... Muss ich diese zahlen bzw. kann ich das Geld vom Vermieter einfordern???
Besten Dank Im Voraus
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
hiermit nehme ich zu Ihrer Nachfrage wie folgt Stellung:
Wenn Ihre Angestellte fristlos außerordentlich gekündigt hat, dann ist das Arbeitsverhältnis per sofort beendet und sie hat keinen Anspruch mehr auf Lohn. Wobei hier fraglich ist, ob eine solche fristlose Kündigung gerechtfertigt wäre. Für eine abschließende rechtliche Beurteilung fehlt es an detaillierten Sachverhaltsangaben.
Im Übrigen bin ich der Ansicht, dass Ihre Angestellte Sie über den Vorfall hätte informieren müssen. Inwieweit dies tatsächlich möglich war, vermag ich von dieser Stelle ebenfalls nicht zu beurteilen. Dann hätten Sie dafür Sorge tragen können, dass die Angelegenheit geklärt würde und die Angestellte hätte ihre Arbeit wieder aufnehmen können. Falls dies nicht möglich war müssten Sie Lohn bis zur Aufnahme der neuen Arbeitsstelle zahlen und sich zur Schadloshaltung an den Vermieter halten.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Astrid Hein
Rechtsanwältin