Trennungsunterhalt & Kindesuntehalt bei Existenzgründung
Beide Einkünfte wurden bislang selbstverständlich beim Kindesunterhalt und für die Berechnung des Trennungsunterhaltes berücksichtigt. ... Auf Grund der neuen eheähnlichen Gemeinschaft habe ich die Zahlung des Trennungsunterhalt inzwischen eingestellt und bereite hierzu die benannte Abänderungsklage vor. ... Der hierfür ermittelte jährliche Gewinn liegt bei monatlicher Betrachtung unter dem mir bekannten zu verbleibenden Selbstbehalt in Höhe von Euro 880,00, so dass meine Frau ab sofort m.E. weder Anspruch auf den Mindestunterhalt für die Kinder noch auf Trennungsunterhalt (ist meines Erachtens eh verwirkt und wird gerichtlicht geklärt) hat (hätte sie ein entsprechen hohes Einkommen könnte ich zunächst Trennungsunterhalt von ihr verlangen; werde ich aber niemals tun).