Mietvertrag Mieter/Mietdauer/Heizkosten
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe drei Fragen, die unter Umständen relativ schnell zu beantworten sind: 1) wie schreibe ich zu beginn meines Vertragse Mieter als Hauptmieter (2x Hauptmieter oder 1x Hauptmieter und 1x Nebenmieter in den Vertrag) 2) ist diese Formulierung in Punkt 5 des Mietvertrages rechtlich gesehen ausreichend? ... Eine Verlängerung des Mietverhältnisses kann nicht erfolgen.Begründung:Die Wohnung wird nach einer Zeitdauer von 3.Jahren zum Eigennutzen für den Vermieter gebraucht. Nach 3.Jahren wird die Wohngemeinschaft mit dem Bruder aufgelöst. 3) Wie wird eine Gasheizung mit Boiler (in der Wohnung) in den Vertrag geschrieben?