Nach Auszug aus Mietwohnung Schäden festgestellt
vom 23.5.2010
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Hallo, wir haben unsere Mietwohnung fristgerecht zum 31.01.2010 gekündigt.Die Nachmieterin hat aber gefragt ob wir eventuell schon etwas eher ausziehen können.Diesen Gefallen haben wir Ihr getan und sind zum 01.01.2010 schon ausgezogen aber haben uns die Schlüssel noch geteilt da wir noch eine Woche unser Aquarium drin stehen hatten.Die neue Mieterin ist aber am 02.01.2010 schon eingezogen und sie hatte eine Woche später dann auch alle Schlüssel von uns. Die Wohnung ist am 01.01.2010 mit Vermieterehepaar, der neuen Vermieterin und meinem Mann und mir mündlich ohne Übergabeprotokoll abgenommen wurden und jedes Zimmer besichtigt wurden und keine Mängel festgestellt wurden. ... Mein Frage nun dazu: Muss ich diese Kosten zahlen?