Hellhörigkeit bei Reihenmittelhaus, muss das dem Käufer mittgeteilt werden?
vom 12.7.2007
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Wir überlegen unser RMH zu verkaufen. ... Müssen wir dies dem Käufer/Interessenten mitteilen? ... Kann der Käufer hier einen Regressanspruch gegen den Verkäufer stellen oder gilt hier "gekauft wie gesehen/gehört"?