Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Habe ich in diesem Fall als Käufer ein Anrecht auf Stornierung des Kaufvertrages bzw. kann ich vom Kauf zurücktreten? Könnte man hier von einer arglistigen Täuschung reden?
Bedauerlicher Weise haben Sie unter den geschilderten Umständen keine erkennbare Handhabe gegen den Verkäufer. Sie können den Kauf nicht stornieren und auch nicht vom Kauf zurücktreten.
Eine arglistige Täuschung könnte zwar vorliegen, allerdings gelten sehr hohe Beweisführungsanforderungen in einem gerichtlichen Verfahren. Es reicht nicht aus, dass er Verkäufer das alles hätte wissen müssen.
Erforderlich wäre, dass Sie in einem gerichtlichen Verfahren den Beweis erbringen, dass der Verkäufer von diesen gravierenden Mängeln positive Kenntnis hatte. Dies gelingt aber nur ausnahmsweise und sehr selten. Als Beispiel könnte man zum Beispiel nennen, dass Sie einen Zeugen hätten, der vor Gericht aussagen würde, dass er mit dem Verkäufer ein Gespräch führte, in dem der Verkäufer gegenüber dem Zeugen die Probleme eingeräumt hatte.
Sie haben unter den von Ihnen geschilderten Umständen leider keine rechtlichen Möglichkeiten, sich von dem Vertrag mit dem Verkäufer zu lösen.
Ich wünsche Ihnen dennoch ein schönes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Mai, RA
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