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484 Ergebnisse für kündigung zeitmietvertrag

Was muss bei einer fristlosen Kündigung eines Mietverhältnisses beachtet werden?
vom 2.11.2005 25 € Historischer Preis
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Ich hätte nun die Möglichkeit, aufgrund des abgeschlossenen Zeitmietvertrages und entsprechender Vereinbarungen, die Kündigung wegen Eigenbedarfs (meine Tochter würde gern in das Haus einziehen) auszusprechen. ... Welche Zeitspanne bis zum Auszug müßte dann deklariert werden, oder wie muß ich mich bei einer solchen Kündigung rechtssicher artikulieren?
Mietrecht: Zeitmietvertrag vorher Ausstieg möglich?
vom 4.4.2012 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, Ich habe eine Frage zum Mietrecht: Es wird eine Wohnung angeboten, die zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt wieder freigemacht werden soll, weil dann der Vermieter einziehen möchte. Das ist auch kein Problem. Wie ist es aber, wenn man als Mieter da vorzeitig raus möchte, auch wenn man es vorher unterschrieben haben sollte, dass man bis dann und dann mietet.
Aufhebung Zeitmietvertrag
vom 26.1.2007 20 € Historischer Preis
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Beim Abschluss eines qualifizierten Zeitmietvertrages (wegen Eigennutzung), der bis zum 30.06.2007 vereinbart ist, wurde folgender Zusatz unter weitere Vereinbarungen aufgenommen: Die Parteien haben ein befristetes Mietverhältnis geschlossen.
Zeitmietvertrag mit Staffelmiete 4 Jahre
vom 13.2.2007 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir folgende Frage beantworten würden: Mir ist bekannt, dass gemäß einer Entscheiung des BGH Zeitmietverträge mit Staffelvereinbarung über einen Zeitraum von 4 Jahren hinaus nicht zulässig sind. ... Die Kündigung ist frühestens zum Ablauf dieses Zeitraumes zulässig. ... Von dem Verzicht bleibt das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund und außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt.
Zeitmietvertrag (ab 2003) auf 5 Jahre - kann Mieter jetzt kündigen ?
vom 28.10.2004 30 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe als Vermieter einen Zeitmietvertrag mit einem Versicherungsbüro abgeschlossen (Laufzeit des Gewerbemietraums ab 1.1.2003 auf 5 Jahre mit automatischer Verlängerung um je ein Jahr falls keine Kündigung erfolgt ). ... Ich habe (aus Unwissenheit über die rechtliche Änderung seit 1.9.2001) KEINE Begründung für den Zeitmietvertrag angegeben. ... Frage 1: Ist eine solche Kündigung des Mieters möglich ?
Zeitmietvertrag: Rückgaberverplichtung
vom 17.3.2010 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Rechtsanwälte Ich hab ein kleines Problem mit einem Mieter Ich habe vor rund neun Monaten eine extrem desolate Wohnung gekauft. Diese Wohnung ist auf ein Jahr befristet vermiete. Als Befristungsgrund ist im Mietvertrag die Notwendigkeit einer umfangreichen Sanierung angegeben.
Formalien fristlose Kündigung
vom 7.3.2005 10 € Historischer Preis
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Nun schicke ich heute die fristlose Kündigung raus. ... Kann ich einen Satz befügen, sinngemäß "wenn Sie sich nicht melden, bestätigen Sie hiermit Ihr Einverständnis zur fristlosen Kündigung" oder muss ich eine Unterschrift von Ihnen verlangen? ... Für die fristlose Kündigung habe ich eine Art Vorlage aus dem Internet genommen, in die ich meine Daten eingesetzt habe.
Zeitmietvertrag mit Staffel
vom 8.5.2007 25 € Historischer Preis
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Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, ich habe einen Mietvertrag über eine Wohnung und ein Büro abgeschlossen mit folgendem Text: § 2 Mietzeit 2.1 Das Mietverhältnis beginnt am 1.10.2005 und läuft bis zum 30.9.2015. Sofern die Wohnung nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wird, verlängert sie sich um die Dauer von 12 Monaten. 2.2 Das Recht des Vermieters zur Mieterhöhung nach § 3 des Mietvertrags bleibt durch eine Befristung un-berührt. § 3 Miete (Staffelmiete) 3.1 Die monatliche Miete für die in § 1 beschriebene Wohnung beträgt für die Zeit •vom 1.5.2005 bis 31.12.2005: EUR 1.040 •vom 1.1.2006 bis 31.12.2006: EUR 1.060 •vom 1.1.2007 bis 31.12.2007: EUR 1.080 •vom 1.1.2008 bis 31.12.2008: EUR 1.100 •vom 1.1.2009 bis 31.12.2009: EUR 1.120 •vom 1.1.2010 bis 31.12.2010: EUR 1.150 Die Erhöhungen ab 1.1.2011 erfolgt um den Inflationswert des Vorvorjahres gem. Bundesamt für Statistik (also für 2011 nach dem Wert 2009). 1.
Kündigung wegen Eigenbedarf widerspricht einer Ergänzung zum Mietvertrag
vom 22.4.2005 40 € Historischer Preis
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Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigung erfolgen, (durch den Vermieter unter Angabe sämtlicher Kündigungsgründe und unter Hinweis auf das Widerspruchsrecht => dieser in Klammern gesetzte Passus ist im Mietvertrag durchgestrichen). Für die Rechtzeitigkeit kommt es nicht auf die Absendung sondern auf den Empfang der Kündigung an." ... Obwohl ich mich mit diversen Ausführungen zum Mietrecht beschäftigt habe ist für mich nicht erkennbar, um welche Art von Mietvertrag es sich handelt - Zeitmietvertrag nach altem oder neuem Mietrecht, Zeitmietvertrag nach altem Mietrecht mit oder ohne Kündigungsschutz?
Zeitmietvertrag: Kündigung wegen beruflicher Veränderung?
vom 27.2.2006 20 € Historischer Preis
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Ich habe am 14.09.2005 einen Wohnraummietvertrag abgeschlossen. Das Mietverhältnis möchte ich schnellstmöglich beenden, da ich aufgrund einer beruflichen Veränderung einen Wohnortwechsel in Kauf nehmen muss. Meine neue Tätigkeit befindet sich ca. 700 km von meiner jetzigen Wohnung entfernt.
Zeitmietvertrag 575 BGB
vom 24.4.2023 für 39 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Guten Tag, Wir haben einen Mietvertragsentwurf (Haus & Grund) für die Anmietung eines Einfamilienhauses für die Dauer von 5 Jahren erhalten, da dann der Sohn der Eigentümerin das Haus bewohnen wird. Wir sind bereit, aus dem Haus pünktlich und damit spätestens nach 5 Jahren auszuziehen. Wir möchten allerdings unsere Flexibilität wahren und im Zweifel bereits vorher ausziehen können.
Ordentliche Kündigung - Gründe
vom 6.9.2006 15 € Historischer Preis
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Ich habe Ende 2002 - in Unkenntnis der neuen Rechtslage für Zeitmietverträge - mit meinem Mieter (auf dessen Wunsch) einen Zeitmietvertrag - zunächst für 1 Jahr, dann Verlängerung um ein weiteres Jahr, danach Verlängerung um weitere 2 Jahre - abgeschlossen (jeweils auf Wunsch des Mieters).
Ist ein alter "einfacher" Zeitmietvertrag bei Nachmieterübernahme weiterhin gültig?
vom 22.1.2006 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Sehr geehrte Damen und Herren, ich benötige einen möglichst verbindlichen, rechtlichen Rat bzgl. einem altem "einfachen" Zeitmietvertrag, den ein Nachmieter mittels ergänzender Vereinbarung übernehmen soll. ... August 2001) schloss ich einen bis dahin gültigen "einfachen" Zeitmietvertrag mit meinem Mieter ab (befristetes Mietverhältnis bis 31.12., das sich jeweils um 1 Jahr automatisch verlängert). ... Meine Fragen: (1) ist der alte "einfache" Zeitmietvertrag auch für den Nachmieter grundsätzlich weiterhin gültig?