Kündigung im Januar vom Vermieter. Nicht zurückgezogen.
vom 29.9.2018
26 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Hallo, ich habe im Januar die fristlose Kündigung meiner Wohnung bekommen wegen Zahlungsrückständen. Habe diese sofort bezahlt und Widerspruch eingelegt. ... Die Kündigung wurde auch hilfsweise zur ordentlichen Kündigung für Juli ausgesprochen- Der Vermieter hat die Kündigung bis heute nicht zurück gezogen oder mir auch nur ansatzweise auf den Widerspruch geantwortet.