Grundstück: Rückübertragung zum Kaufpreis oder Verkehrswert?
vom 27.3.2015
53 €
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Die Gemeinde hat das Grundstück 16 Jahre nicht zurückgefordert. ... Jetzt will die Gemeinde das Grundstück an jemand anderes verkaufen und fordert ultimativ die Rückübertragung per Notarvertrag, da ansonsten der Rechtsweg (Enteignung) eingeleitet wird. ... Der heutige Verkäufer hat jedoch höchstens den im Zeitpunkt der Geltendmachung des Rückübertragungsanspruches bestehenden Verkehrswert zu entrichten.