Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie sehen das richtig: einfach so überbauen dürfen Sie nicht.
Gegebenenfalls könnten Sie mit den Eigentümern beider Grundstücke aushandeln, dass Ihnen der Überbau (bei unveränderter Grundstücksgrenze) genehmigt wird. Üblicherweise wird dabei allerdings eine Entschädigung fällig, eine sogenannte „Überbaurente". Allerdings macht das die Sache kompliziert, weil eigentlich nach dem Gesetz das auf einem Grundstück stehende Gebäude dem Eigentümer des Grundstücks gehört. Dann würde ein Teil der Garage auch den Nachbarn gehören. Das macht vermutlich wenig Sinn, weil es auch bei einem späteren Verkauf Probleme bereiten würde.
Ich empfehle Ihnen folgende Vorgehensweise:
Zunächst sollten Sie sich beim örtlichen Bauamt erkundigen, ob irgendwelche örtlichen Bauvorschriften (Bebauungsplan etc.) gegen Ihr Vorhaben sprechen.
Dann besprechen Sie Ihr Vorhaben mit beiden (!) Nachbarn und bitten Sie darum, dass Ihnen von dem gemeinschaftlichen Grundstück ein Teil verkauft wird. Im Grundbuch kann dieser Streifen von 30 cm dann Ihrem Grundstück (auf dem Sie die Garage bauen wollen) zugeschrieben werden, so dass sich Ihr Garagengrundstück einfach nur vergrößert. Das wäre die sauberste Lösung, denn dann haben Sie auch für die Zukunft klare Verhältnisse, wenn eines Tages die Eigentumsverhältnisse an Ihrem Grundstück oder den anderen Grundstücken durch Verkauf oder Vererbung wechseln.
Wenn die Nachbarn zustimmen, müssen Sie in jedem Fall zum Notar und die Übertragung dort beurkunden lassen. Außerdem wird eine amtliche Vermessung erforderlich, weil das Kataster und das Grundbuch geändert werden müssen. Sie sollten in diesem Notarvertrag auch gleich die unwiderrufliche Zustimmung der Nachbarn aufnehmen lassen, dass die Nachbarn mit dem geplanten Garagenbau einverstanden sind.
Falls die Nachbarn nicht bereit sind, das Gemeinschaftsgrundstück in der benötigten Größe an Sie zu verkaufen, sehe ich keine Möglichkeit, wie Sie Ihr Vorhaben realisieren können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen