Kaufvertrag Heute, den … erschienen gleichzeitig vor mir, …, Notar in … 1)Herr …, geboren…, wohnhaft …, mir, dem Notar persönlich bekannt, hier handelnd für die … Bau GmbH mit dem Sitz in … Hierzu bescheinige ich, Notar, aufgrund am …. erfolgter Einsicht des Handelsregisters des Amtsgerichts …, dass diese Firma dort eingetragen und Herr … als deren Geschäftsführer einzeln zu ihrer Vertretung berechtigt ist und von Beschränkungen des §181 BGB befreit ist. 2)Herr ..., geboren am…., wohnhaft in … Der Erschienene zu 2. wies sich aus durch Vorlage seines amtlichen Lichtbildausweises. ... -nachfolgend als „Käufer bezeichnet"- zum Alleineigentum. §3 Kaufpreis 1.Der Kaufpreis beträgt 178.000,00 EUR – einhurtachtundsiebzigtausend Euro-. 2.Fälligkeit: Der Kaufpreis wird Zug um Zug gegen Besitzübergang zur Zahlung fällig, sobald die nachgenannten Voraussetzungen eingetreten sind, der Notar dies dem Käufer mitgeteilt hat und seit Absendung der Mitteilung zwei Wochen vergangen sind. ... Die Löschungsunterlagen dürfen dem Notar unter der Auflage zur Verfügung gestellt worden sein, sie nur zu verwenden, wenn Zahlungen an die betreffenden Gläubiger geleistet werden, die allerdings insgesamt den Kaufpreis nicht übersteigen dürfen; ist dem Notar eine derartige Auflage gemacht worden, so hat der Käufer – wenn die übrigen Fälligkeitsvoraussetzungen vorliegen – diese Beträge zu Lasten des Kaufpreises an die Ablösungsgläubiger zu zahlen. 3.Verzugszinsen Zahlt der Käufer den Kaufpreis bei Fälligkeit ganz oder teilweise nicht, so hat er den offenen Kaufpreis mit 5%-Punkten – fünft Prozentpunkten – über dem jeweiligen Basiszins jährlich zu verzinsen, ohne daß hierwegen einer gesonderten Mahnung bedarf. 4.Bankverbindung Soweit nicht anderweitig zur Ablösung von eingetragenen Gläubigern benötigt, ist der Kaufpreis auf folgendes Konto zahlbar: … 5.Vollstreckungsunterwerfung Wegen seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises unterwirft sich der Käufer der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde mit der Maßgabe, daß die Zwangsvollstreckung erst ab Fälligkeit stattfinden darf.