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Mobbing - mit Hintergrund ?

| 5. Januar 2009 19:54 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


19:50

Guten Tag,

Ich (m,Anfang 50) bin seit über 13 Jahren in einem mittelständigem Einzelhandelshaus(Familienbetrieb,
Inhabergeführt 26 Mitarbeiter,kein Betriebsrat,keine Gewerkschaft) als Fachverkäufer tätig.

Als Geschäftsführer sind der Seniorchef,ein Juniorchef offiziell,sowie ein weiter Juniorchef tätig.
Die Entlohnung erfolgt branchenüblich über einen geringen Festlohn + umsatzabhängige Provision.
Bis vor einigen Jahren ging in diesem Unternehmen auch alles relativ fair zu,es wurden anlehnend
an den Tarif Urlaubs- und Weihnachtsgeld gezahlt.
Dies ist aber schon lange nicht mehr der Fall,da wird aber in der örtlichen Presse mal ein Bericht
geschaltet,wie das Unternehmen eine höhere 5-stellige Summe für wohltätige Zwecke spendet, um
der Öffentlichkeit zu suggerieren wie sozial man eingestellt ist!

Den 2 “tongebenden” Juniorchefs sei wohl fachliche Kompetenz zuzusprechen,wenn es aber eine
Prüfung für Mitarbeiterführung gäbe,würden beide durchfallen.
An sogenanntes Schubladendenken unsachliche Antworten,welche oftmals unter der Gürtellinie
sind,sowie die Machenschaften hinter dem Rücken der Mitarbeiter habe ich mich in den Jahren zwar
nicht gewöhnt,aber ich kann (muss?) damit leben.

“Wieder mal” wurde ein neuer (natürlich junger und dynamischer) Verkäufer eingestellt und selbiger
wird durch die Juniorchefs am liebsten in einer Sänfte durch das Geschäft getragen,kommt Er doch von einem "Mitbewerber".
Ich habe so etwas in den ganzen Jahren schon oft erlebt (natürlich sind diese Vorgänger alle schon lange wieder weg !) und später haben selbige nichts getaugt,aber im Moment wird alles was
der “Neue” sagt zur Religion gemacht.Ihm werden Zugeständnisse gemacht,welche normalerweise in dieser Firma undenkbar sind.
.
Desweiteren werden Ihm “nachweisbar” Umsätze zugeschoben,entweder um Ihn damit (warum auch
immer) zu motivieren,oder um seine finanzielle Lage zu verbessern (Provision).

Dies alles geht natürlich nicht spurlos an einem vorbei und es tut auch irgendwie weh……………!

Ein junger Kollege äußerte sich mir gegenüber,dass auch Er das Gefühl hat,dass dies alles geschieht,
um zu erreichen,dass die (wohl unbequemen) Mitarbeiter von sich aus kündigen.

Nach einigen schlaflosen Nächten wird bei mir folgende Vermutung immer stärker:

Wahrscheinlich wird auf eine “Betriebsschließung” hingearbeit,dies würde ja aber bedeuten,dass
ich auf Grund meines Alters und der Betriebszugehörigkeit Anspruch auf eine nicht geringe Abfindung habe,oder?

Da der Arbeitsmarkt zur Zeit leider nicht so rosig ausschaut und ich mit großer Sicherheit bei einem
Wechsel auch nur vom Regen in die Traufe komme,habe ich mich entschlossen dieses “Duell” anzunehmen.
Aufhören,wenn es "sein muss" ja,aber nur gegen eine ansprechende Abfindung.
Wenn ich schon gehen muß,soll dies dieser Firma finziell auch richtig wehtuen!

Zumindestens kann mir die Abfindung die Zeit der neuen Arbeitssuche erleichtern,oder evtl. auch
als Start für eine “bescheidene” Selbstständigkeit genutzt werden.

Natürlich ist ein klärendes Gespräch mit den Beteiligten die beste Lösung,aber dies macht in diesem
Fall keinen Sinn,es kommt garantiert nichts dabei raus und die Fronten werden eher noch erhärtet!

Bitte teilen Sie mir mit,wie ich mich in diesem Fall am besten verhalten soll,um den “Rechtsnormen” zu entsprechen und wie
meine Chanchen bei einem Rechtsstreit stehen.

Ich bin auch nicht der einzige Mitarbeiter den es betrifft,aber meine Lebenserfahrung sagt mir,daß
man(n) letztendlich doch allein steht,wenn es hart auf hart geht.

Ich bedanke mich jetzt schon für eine hoffentlich ergiebige Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen

5. Januar 2009 | 20:47

Antwort

von


(918)
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52349 Düren
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Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wenn Sie ein klärendes Gespräch für sinnlos erachten, haben Sie nur zwei Möglichkeiten:

Sie können das Arbeitsverhältnis fortsetzen und abwarten, ob Ihnen betriebsbedingt gekündigt wird. Etwaige Mobbing-Tatbestände, persönliche Anfeindungen etc. sollten Sie protokollieren und möglichst nachweisbar festhalten - ggf. sollten Sie Zeugen hinzuziehen, falls dies möglich ist. Gegen unberechtigte Abmahnungen sollten Sie arbeitsgerichtlich vorgehen, da diese andernfalls im Falle einer Kündigung Ihre Rechtsposition erheblich schwächen können.
Im Falle einer späteren Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber können Sie diese vor dem Arbeitsgericht mit der Kündigungsschutzklage angreifen. Diese Klage müsste binnen 3 Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden und im Rahmen des Klageverfahrens kann dann in der Regel eine Abfindung vereinbart werden.

Alternativ können Sie Ihren Arbeitsplatz natürlich auch aus eigenem Antrieb aufgeben und kündigen. Davon rate ich Ihnen allerdings ab, da in diesem Falle zum einen natürlich keine Abfindung verlangt werden kann. Zum anderen hat eine Mitwirkung an der Aufgabe des Arbeitsplatzes zur Folge, dass das Arbeitsamt Ihnen eine Sperrfrist von bis zu 12 Wochen für den Bezug von Arbeitslosengeld auferlegt - Sie würden sich damit also empfindlich finanziell schädigen.

Dies gilt übrigens auch für eine außergerichtliche Aufhebungsvereinbarung bzw. eine Vereinbarung, dass Sie gegen Zahlung einer Abfindung von einer Kündigungsschutzklage absehen - auch in diesem Fall werden Sie eine Sperre beim Arbeitslosengeld erhalten.

Von daher rate ich Ihnen also auf jeden Fall von einer Eigenkündigung oder einer Aufhebungsvereinbarung ab. Mein Rat stattdessen: Wehren Sie sich gegen etwaiges Mobbing und warten Sie im Übrigen ab, ob Ihr Arbeitgeber Ihnen tatsächlich kündigt. Dann sollten Sie anwaltlichen Rat einholen um die konkreten Erfolgsaussichten prüfen zu lassen - diese werden davon abhängen, ob der Arbeitgeber tatsächlich betriebliche Gründe für eine Kündigung des Vertrages hat - in der Regel ist dann eine Abfindung vor dem Arbeitsgericht "drin".

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen und die weitere Vertretung selbstverständlich gerne zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt



Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 6. Januar 2009 | 17:31

Sehr geehrter Herr Schwartmann,
herzlichen Dank für Ihre schnelle Beantwortung.
Abschließend noch eine Frage:

Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es,um gegen die ungerechte
"Ungleichbehandlung" von Seiten der GF vorzugehen?

Im voraus schon vielen Dank für Ihre Antwort und alles Gute.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. Januar 2009 | 19:50

Vielen Dank für die Nachfrage.

Unter Umständen kommt ein Verstoß gegen das arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgebot in Betracht - dagegen können Sie sich vor dem Arbeitsgericht wehren.

Sie sollten dies aber konkret für jeden etwaigen Verstoß anwaltlich prüfen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 6. Januar 2009 | 18:04

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