Zur Sache:Ich habe vor einiger Zeit Schuhe einer berühmten französischen Edelmarke für 260 Euro als "Gebraucht wie neue" bei Ebay gekauft, und weil die mich nicht richtig passte,habe diese Schuhe bei dem e-Auktionshaus selber versteigert, und jetzt gibt es folgendes Problem: Der Käufer sagt die Schuhe wären gefälscht und er will sein Geld zurück, sollte er das Geld noch diese Woche zurückerhalten,geht er zur Polizei. Ich habe im geantwortet, das er so machen kann, weil ich bin ganz sicher das die original sind.Und Verkäufer antwortet mich jetzt" ich komme gerade von der polizei , und die Sache hat nun ein Aktenzeichen, die schuhe gehen zum Zoll, um dort geprüft zu werden. der schriftverkehr ist vorgelegt, ich habe 2 vergleichspaare vorgelegt , fotos wurden gemacht . wenn du nochmal darüber schläfst und mir das geld zurücküberweist , ziehe ich gerne die Anzeige zurück . lg "" Meine Frage ist jetzt ob das Rechtens ist, so wie er vorgeht, schließlich geht es um 250€ und sollten die Schuhe wirklich gefälscht sein, soll ich dann auch auf Verkäufer bei dem ich die Schuhe gekauft habe Anzeige machen? ... ich habe die Meinung dass die Käuferin möchtet das Geld zurück haben, weil die Sie einfach nicht passen.