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auto im april verkauft aber bis jetzt kein geld erhalten

24. Oktober 2012 19:39 |
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Kaufrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Sebastian Belgardt

Zusammenfassung

Was kann ich tun, wenn der Käufer meines Autos den Kaufpreis nicht zahlt?

Wenn der Käufer nicht zahlt, sollten Sie ihm schriftlich eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist (z.B. 2 Wochen) senden. Damit gerät er in Verzug . Zahlt er weiterhin nicht, können Sie einen Anwalt beauftragen, der die Zahlung einfordert. Die Kosten dafür muss der Käufer tragen. Wenn der Käufer von Anfang an nicht zahlen wollte, könnte es sich um Betrug handeln. In Ihrem Fall hat der Käufer trotz mehrfacher Aufforderung nicht gezahlt und reagiert nicht mehr auf Nachrichten. Eine anwaltliche Unterstützung ist ratsam, um den Kaufpreis einzufordern.

Hallo,
ich habe folgendes Problem, habe im Frühling dieses Jahres mein winter auto an einen Arbeitskollegen verkauft (bin aber seit 2 Monaten nicht in dieser Firma beschäftigt)
abgesprochen war es so, dass er das Geld in paar Wochen mir gibt.
nunn ist es so dass er bis jetzt immer noch nichts an mich bezahlt hat.
Anrufe helfen nicht, erst sagte er dass bei ihm rechnungen abgehoben wurden von denen er nichts weis, dann hat er das vergessen usw. usw. vor über einem Monat habe ich ihm meine Kontodaten gegeben damit er das Geld überweisen kann bis jetzt kein geld, seit paar wochen antwortet er mir nicht mehr (die fragen wurden über facebook an ihn gesendet die daten auch paar mal antwort erhalten).
Welche rechte habe ich diesem fall, kann ich ihn anzeigen.
den fahrzeugbrief hat er, ich hab aber immer noch einen ersatztschlüssel zuhause

Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie haben einen Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises.

§ 433 Abs 2 BGB lautet nämlich:

„Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen […]."

Es empfiehlt sich, dem Käufer – am besten schriftlich - eine Mahnung zu senden, mit der eine Frist (z.B. 2 Wochen) zur Zahlung gesetzt werden kann.

Spätestens damit gerät der Käufer in Verzug mit der Bezahlung (§ 286 BGB ).

Sollte sich der Käufer trotz Verzuges weiter beharrlich weigern, den Kaufpreis zu bezahlen, ist es sinnvoll, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der den Kaufpreis einfordert.
Die Kosten hierfür muss dann der Gegner erstatten.
Melden Sie sich bei uns, wir sind gerne behilflich.

(Ein strafbarer Betrug kommt dann in Frage, wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Käufer von Anfang an nicht vorhatte, den Kaufpreis zu bezahlen.)

Ich hoffe, dass ich Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschaffen konnte.

Wichtig ist noch folgendes:
Meine Antwort ist eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, so wie er von Ihnen geschildert wurde. Um eine ausführliche Begutachtung vorzunehmen, ist eine persönliche Beratung im Rahmen eines Mandats zwingend erforderlich. Es kann sich nämlich eine ganz andere rechtliche Beurteilung ergeben, wenn noch weitere Informationen hinzukommen oder sich Angaben auf Nachfrage ein wenig anders darstellen. Daher ist es wichtig, insbesondere vor Klageerhebung die Angelegenheit im Einzelnen prüfen zu lassen.


Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Belgardt


Rechtsanwaltskanzlei Belgardt:
Großholthauser Str. 124
44227 Dortmund

Kontaktmöglichkeiten:

T e l e f o n : 0231. 580 94 95
F a x : 0231. 580 94 96
E m a i l : info@ra-belgardt.de
I n t e r n e t : www.ra-belgardt.de

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