Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Frage möchte ich anhand der von Ihnen mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Ich gehe davon aus, dass Sie von Ihrem 14tägigen Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben. Hier ist es so, dass der Händler gesetzlich verpflichtet ist, Ihnen den Kaufpreis binnen eines Monats nach Erhalt der Ware zurück zu erstatten. Die Begründung des Händlers, warum der Kaufpreis noch nicht zurück gezahlt wurde, ist daher ebenso unnachvollziehbar wie rechtlich irrelevant.
Sofern Sie dies noch nicht getan haben, sollten Sie daher dem Händler eine letzte Frist von 7 Tagen setzen und für den Fall des fruchtlosen Verstreichens bereits die gerichtliche Geltendmachung Ihres Anspruchs androhen. Sollte er nicht zahlen, können Sie einen Anwalt mit der Durchsetzung Ihrer Interessen beauftragen, dessen Kosten Sie vom Händler gleichermaßen ersetzt verlangen können. Bei Bedarf können Sie mich gerne darauf ansprechen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschaffen. Bei Unklarheiten nutzen Sie gerne die Nachfrage Funktion.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 24.01.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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24.01.2014
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22:23
Antwort
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