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473 Ergebnisse für elterngeld berechnung

Elterngeld BEEG aus Mischeinkünften
vom 26.7.2016 26 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Ich möchte ab diesem Zeitpunkt (evtl. auch erst zum 20.09.) für 12 Monate Elterngeld beziehen. Nach meinem Kenntnisstand werden als Bemessungszeitraum für das Elterngeld die Monate 08/15 bis 07/16 zugrunde gelegt. ... Juli damit keine Einnahmen zugrundelegen kann und demnach rund 1/12 weniger Elterngeld erhalte.
Elterngeld für Rückkehrer aus dem aussereuropäischem Ausland
vom 7.2.2011 45 € Historischer Preis
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Bisher bin ich davon ausgegangen, das mein Einkommen, welches teils in Euro auf ein deutsches Konto ging und teils in Landeswährung in China ausbezahlt wurde, Grundlage zur Berechnung des Elterngeldes ist. ... Nun erfahre ich, dass die Gesetzgebung zum 1.1.2011 geändert wurde und Einkommen, welches nicht in Deutschland bzw. der Eu versteuert wurde nicht mehr für Elterngeld berücksichtigt wird und man nur noch Anspruch auf den Mindestsatz hat. ... Für mich bedeutet diese Gesetzesänderung, dass ich nach meiner Rückkehr Hartz IV beantragen müsste und ich würde gerne wissen, ob dies anhand meiner Sachlage definitiv der Fall sein wird, oder ob ich nicht doch noch eine Chance auf Elterngeld berechnet nach meinem Einkommen habe.
Berechnung des Krankengeldes seitens gesetzlicher Krankenversicherung
vom 28.4.2021 für 40 €
beantwortet von Rechtsanwältin
Ich selbst habe jedoch entschieden, mich nicht krankschreiben zu lassen, sondern habe vom 22.03.202 bis zum 16.5.2021 Elternzeit beantragt (jedoch ohne Elterngeld - der Anspruch ist bereits aufgebraucht; während der Elternzeit habe ich keine eigenen Einkünfte). ... Meine Frage ist: Wie hat in meinem konkreten Fall die Berechnung des Krankengeldes seitens der gesetzlichen Krankenversicherung nach der Lohnfortzahlung seitens des Arbeitgebers zu erfolgen bzw. welches Nettogehalt wird zur Berechnung herangezogen?
Rückforderung Elterngeld wg. Einkünften nach der Geburt des Kindes
vom 29.12.2011 30 € Historischer Preis
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Hallo, ich habe heute einen aktualisierten Elterngeldbescheid mit einer Rückzahlungsforderung für überzahltes Elterngeld bekommen. Der Sachverhalt sieht folgendermaßen aus: - Kind geboren: 02.05.2011 - Elterngeld wurde aufgrund von Einkünften aus nicht-selbständiger Tätigkeit des vorangegangenen 12-Monatszeitraums ermittelt und ab 02.06.2011 gezahlt (1. ... Da ich negative Einkünfte habe, war die Höhe des Elterngeldes nicht beeinflusst. - zum 01.01.2012 fange ich wieder bei meinem alten Arbeitgeber an zu arbeiten (die Gesamtwochenarbeitszeit übersteigt nicht die 30 Stunden) und habe auch dies der Elterngeldstelle gemeldet.
Elterngeldanspruch bei Entsendung in die USA
vom 28.10.2014 33 € Historischer Preis
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Fraglich wäre jetzt für mich, ob ich nur den Mindestbetrag von 300EUR erhalten werde oder ob, aufgrund der Rentenpflichtversicherung mein Einkommen bei der Berechnung berücksichtigt wird. ... Im BEEG steht ja, dass nur das in Deutschland steuerpflichtige Einkommen zur Berechnung herangezogen wird, dann würde ich nur den Mindestbetrag erhalten.
Verfahrenskostenhilfe Berechnung der Rückzahlungsrate nach erneuter Prüfung unklar
vom 19.4.2016 48 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Die Berechnung ist nicht nachvollziehbar. ... Rechnungsweg 1 des Gerichts: Elterngeld (Ehefrau) + Kindergeld (3x) - Freibetrag Frau - Freibetrag mein Stiefkind = Ratenhöhe 150€. ... Gericht rechnet neu: Rechnungsweg 2 des Gerichts: Elterngeld (Ehefrau) + Kindergeld (3x) - Freibetrag Kinder (3x) = Ratenhöhe 115€.
Zinsanspruch bei nachträglich gewährtem Elterngeld
vom 28.1.2014 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Guten Tag, wir gehören zu den Glücklichen, die aufgrund einer Mehrlings-Geburt im Jahre 2010 nachträglich Elterngeld aufgrund der Entscheidung des BSG http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?... Seinerzeit haben wir das bekommen, was wir beantragt haben, denn gem. der damaligen Auskünfte gab es für das erste Kind das normale Elterngeld und den Geschwisterzuschlag von 300,00 EUR monatlich. ... Ich habe dazu eine recht ambivalente Rechtsauffassung: Einerseits kann es nicht sein, dass man anfangs falsch beraten wird bzw. auf den einschlägigen Internetportalen (der Elterngeld- und anderen Stellen) die beantragte Berechnung seinerzeit so bekannt gemacht wurde bzw. das Recht falsch angewandt wird und mir daraus ein Schaden entsteht.
Erneute Schwangerschaft nach Elternzeit Teilzeit
vom 17.6.2020 für 25 €
beantwortet von Rechtsanwältin
Sehr geehrte Damen und Herren, ich befinde mich zurzeit in Elternzeit für meine erste Tochter, gehe jedoch in Teilzeit arbeiten (auf Grundlage des alten Arbeitsvertrages und Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit) und erhalte Elterngeld Plus. ... Meine Frage ist nun auf welchen Zeitraum wird die Berechnung des Elterngeldes für das zweite Kind basieren. Gilt auch für Elterngeld Plus (für das erste Kind) das diese Monate bei der Berechnung ausgenommen werden, auch wenn man Teilzeit arbeiten gegangen ist?
Fachanwalt für Elterngeld - berufstätig & Rente wg teilweise Erwerbsunfähigkeit
vom 21.6.2011 20 € Historischer Preis
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(Errechnetes Elterngeld wäre hier 86,8 % also ca 523,12 Euro. ... Diese Rente wurde bei Errechnung des Elterngeldes nicht zu meinem Lohn hinzugerechnet um das Elterngeld zu ermitteln. Nach Ermittlung des Elterngeldes wurden diese ca 250 Euro Rente jedoch vom errechneten Elterngeld abgezogen, sodass ich nun nur 300 Euro Elterngeld ausgezahlt bekomme.
elterngeld...summe der positiven einkuenfte...photovoltaik
vom 22.2.2013 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
hallo liebe anwaelte... hier ist die kurzfassung meiner schlaflosen naechte: - ich bin selbstaendig und habe vorlaeufiges elterngeld fuer 12 monate erhalten... - es kam ewig keine endabrechnug (meine tochter wird im sommer schon 3 jahre) - mehrmals hat mir der zustaendige mitarbeiter der elterngeldstelle versichert, dass ich nichts zu befuerchten habe, wohl eher mit einer nachzahlung rechnen kann - dieses habe ich jedoch nicht schriftlich, nur meine freundin als zeugin - den mitarbeiter gibt es nun nicht mehr, auch seine nachfolgerin wusste nicht so richtig wie mein fall zu loesen ist - nach ihrer berechnung soll ich das gesamte elterngeld (abzueglich der 300 euro monatlich) zurueckzahlen - auch die widerspruchstelle in suhl hat so entschieden - die vorlaeufige summe wurde aus meinen bwas berechnet - auf dem einkommenssteuerbescheid jedoch steht ein grosses minus im gesamtbetrag der einkuenfte - und 67 prozent von minus irgendwas ist null - im gesetzestext steht doch aber eindeutig, dass nur die summe der positiven (!!!) einkuenfte zur berechnung beruecksichtigt wird - zitat der widerspruchstelle: "da nur die positiven einkuenfte beruecksichtigt werden, ist eine verrechnung mit negativen einkuenften einer anderen einkunftsart nicht moeglich. hingegen werden positive einkuenfte aus einem anderen gewerbebetrieb derselben person verrechnet, da es sich um einkuenfte derselben einkunftsart handelt. " -das steht auf dem einkommenssteuerbescheid: einkuenfte aus gewerbebetrieb als einzelunternehmer................................ plus summe x aus beteiligungen...........................riesen minus summe x ---------------------------------- einkuenfte..............................................minus summe x --------------------------------------------------------------------------------------- gesamtbetrag der einkuenfte......................minus summe x -der gewinn aus dem einzelunternehmen ist mein haupteinkommen, dafuer habe ich auch vor der geburt minimum 60 stunden die woche investiert -dieses soll ja durch das elterngeld in der zeit nach der geburt junge familien unterstuetzen und den verlust ein wennig ausgleichen -bei den beteiligungen handelt es sich um eine grosse sonderabschreibung um legal steuern zu sparen -mein mann und ich haben all unser erspartes in photovoltaik investiert um die zukunft unserer tochter ein wenig zu sichern -ploetzlich verursacht dieser minusbetrag auf dem eks-bescheid jedoch riesen probleme nun ist das doch ein berg an informationen... dabei wollte ich mich kurz fassen... :) hab ich denn mit diesem fall eine chance vor dem sozialgericht ??? ... ich habe mich monatelang sehr ausgiebig mit dem thema elterngeld beschaeftigt… ich wollte kein risiko eingehen… das gezahlte elterngeld habe ich auch nicht fuer urlaub oder shoppen ausgegeben… das war nur ein kleiner teil um alle fixkosten zu decken… haette ich geahnt was passiert, haette ich niemals elterngeld beantragt... ich haette einfach mein gewerbe fuer einige monate niedergelegt… und haette die zeit mit meiner kleinen maus geniessen koennen :( ich bedanke mich sehr fuer ihre muehe... liebe gruesse... a :)
ALG und Elterngeld
vom 19.12.2009 20 € Historischer Preis
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Fall 2: Eingehen eines neuen Arbeitsvertrages Wird die Abfindung zur Berechnung des Elterngeldes mitberücksichtigt?
Elterngeld 2013 - Nur Mindestsatz als Freiberufler ohne St.Erklärung 2012
vom 20.9.2013 50 € Historischer Preis
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März 2013 auch freiberuflich nebenbei gearbeitet, und jetzt die Info auf dem Amt bekommen, das in diesem Fall 1) das normale Gehalt überhaupt nicht mehr zur Berechnung des Elterngeldes genutzt wird sondern nur das freiberufliche Einkommen 2) für das freiberufliche Einkommen die letzte Steuererklärung genutzt wird, also 2012 3) da es ja noch keine Steuererklärung aus 2012 gibt (wie auch?) ... Es ist nun natürlich für die Frau und den Partner ein Schock das anscheinend nicht beide Einkommen betrachtet werden, und angeblich die freiberufliche Nebenbei-Arbeit das Angestelltengehalt in der Berechnung des Elterngeldes völlig verdrängen soll.