Unterlassungserklärung u. Schadensersatz wg. Bilderklau
vom 9.3.2006
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Sehr geehrte Damen und Herren, ich betreibe einen Internethandel, hauptsächlich über Ebay, mit diversen Produkten. ... Am darauf folgenden Samstag um 13:44 wurde die Auktion von Ebay gelöscht. Ich erhielt von Ebay einen Hinweis, dass A Ebay mitgeteilt hat, dass die Bilder geklaut und somit die Rechte von A verletzt wurden.Insgesamt stand der Artikel also nicht einmal 24 Stunden im Netz.