Der Markeninhaber für Deutschland handelt seit Jahren mit der Marke – nennen wir sie "XXX" – ausschließlich in Deutschland und Österreich über die Internet-Domains "XXX.de" und "XXX.at", hat also wohl ein Namensrecht. ... Domains bin ich nicht interessiert, sehr wohl aber an der Marke für die anderen EU-Länder und an den entsprechenden Domainnamen wie "XXX.fr" etc., die alle noch frei sind. Natürlich möchte ich nicht erst die Marke und entsprechende Domains überall erwerben, um dann erfolgreich abgemaht zu werden, daher folgende Frage: Kann ich eine Art Gemeinschaftsmarke (oder auch für jedes Land einzeln) für die EU außer Deutschland/Österreich für mich registrieren und mein Geschäft über die entsprechenden Domains aufnehmen, ohne dass der Markeninhaber für Deutschland dann mit guter Erfolgsaussicht dagegen vorgeht?