Sehr geehrter Fragender,
prinzipiell wird leider wegen den verschiedensten (nachvollziehbaren und auch nicht nachvollziehbaren) Formulierungen abgemahnt und die Gerichte urteilen teilweise so, dass auch uns Juristen es ab und an nicht einleuchtet.
Ich könnte mir auch bei dieser Formulierung durchaus vorstellen, dass es Mitbewerber gibt, die sich hieran stören, denn damit sagen Sie aus, dass Sie die „besten analogen Schaukelstühle“ besitzen, ohne dies belegen zu können. Doch selbst wenn Sie dies (z.B. durch Testurteile) belegen könnten (z.B. stets Testsieger), so ist dies auch wieder subjektiv. Vor allem ist es geeignet, beim Verbraucher einen Irrtum zu erwecken.
So hat das OLG Köln z.B. beim "besten Preis" einer Abmahnung Recht gegeben: Urteil des OLG Köln vom 21.10.2005, 6 U 106/05
.
Da eine Abmahnung an Anwaltskosten oftmals zwischen 500-1000 € kosten kann, würde ich mir lieber einen anderen Namen ausdenken.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
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Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter
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